Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite XXVIII (sequence 60)
- Language
- German
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XXVIII wir ihnen dieselbe geben werden, leiten uns dabei weder Sympathien, noch Antipathien, sonderneinfach undallein Gerechtigkeit. Auch eine politische Rücksicht spricht dafür, weshalb ich diese Sache nicht allein für sich, sondern in jedem Gesetze zusammen behandeln möchte, obwohl ich nichts dagegen habe, wenn sie auch in einem eigenen Artikel ausgesprochen wird. Als Motiv für meine Ansicht führe ich jedoch an, daß, wenn diese Sache separat behandelt und in einem eigenen Gesetzartikel ausgesprochen wird, dann können gewisse Bedingungen leicht aufkommen. Es gibt z. B. viele, die über die Zivilehe reden werden. Es ist möglich, daß es sehr nützlich sein wird; ich möchte aber die vollständige Verleihung der Bürgerrechte nicht an solche Bedingungen knüpfen. Ich kenne den Widerstand der katholischen Dogmen in dieser Beziehung, ich kenne die Verhältnisse und halte es daher nicht für wahrscheinlich, daß die Gesetzgebung so leicht über die Zivilehe hinauskommen werde. Dasjenige, was die Gerechtigkeit befiehlt, an eine solche Bedingung zu bindey, deren UnauSführbarkeit wir vor der Hand für wahrscheinlich halten — das wäre der Würde des Hauses nicht angemessen. Ein Gesetz möchte ich, zwar nicht mit diesem verbunden, aber parallel mit demselben wünschen, und dieß ist ein -Einwanderungsgesetz (Beifall). Doch wünschte ich dieses nicht bloS auf die Israeliten, sondern überhaupt auf alle Einwanderer ausgedehnt. Wenn das Haus dieses Prinzip theilt (allgemeine Zustimmung) behalten wir den Ausdruck „Bürger des Vaterlandes" bei, indem wir darunter jeden Einwohner Ungarns verstehen,