Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite XXI (sequence 53)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2609281-3183019--6406-3183428- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XXI dagegen auf 10.000 fl. jährlich, und muß zu deren Bedeckung eine eigene direkte Steuer— die sogenannte Simpelsteuer — eingeführt werden. Von einzelnen israelitischen Stiftungen hat nur das Spital einiges Vermögen, welches nahezu 4500 fl. jährlich einträgt; die Ausgaben seien aber viel höher und müsse der Rest durch Taxen und freiwillige Beiträge gedeckt werden. Faktisch sei auch die Unterscheidung eines christlichen und israelitischen Stadtvermögens niemals angewendet worden; die Stadt sei vielmehrwo dieselbe als Eigenthümerin von Realitäten in den öffentlichen Büchern vorkommt, immer als „Stadtgemeinde Lemberg" einverleibt; und Wenn die Administrativn in christlichen Händen ruhte, so rührte dies nur aus dem Umstande her, daß die Israeliten zu städtischen Aemtern nicht zugelassen wurden. Eine „christliche Gemeinde Lemberg" als -moralische Person, daher als Vermögenssubjekt, habe es überhaupt niemals gegeben, sondern nur eine Stadtgemeinde, die obigen vier christlichen Religions-Genossenschaften und die jüdische Religions-Genossenschaft in dieser Gemeinde. Redner will um des lieben Friedens willen für den Fall, da das Amendement von Dubs nicht angenommen werden sollte, sich zufriedenstellen, wenn nach dem Muster des vorgelegten Statuts für die Stadt Stanislau das Vermögen nur als städtisches, jedoch mit dem Zusatze bezeichnet werde, daß die bisher aus demselben bestrittenen Auslagen für speziell christliche Zwecke auch ferner aus demselben zu bestreiten seien; ferner, wenn die speziell christlichen Angelegenheiten auf das in dem kürzlich äuge-