Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite IX (sequence 41)
- Language
- German
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IX — sich auf den Boden der faktischen Sachlage und bestehender Verträge, erklärte sich jedoch damit einverstanden, daß die Ansprüche auf die Subvention aus Staatsmitteln jedem Kultus ohne Unterschied zustehen. Ob die Konfessionen durch eine solche Gleichberechtigung wesentlich gewinnen, wird wohl erst davon abhängen, ob die Autonomie der Kultusvereine dadurch nicht in einer Weise alterirt wird, daß man an freier Verwaltung und unbeengtem Gebühren nach Innen dasjenige verliere, für welches eine Geldsumme schwerlich als Aequivalent angesehen werden könnte. So viel die Erfahrung lehrt, sind diese Subventionen aus Staatsmitteln, wie sie z. B. Frankreich gewährt, ein Danaergeschenk für die Kulte der Minorität. Ist es also jedenfalls zweifelhaft, ob diese Anerkennung der jüdischen Religionsgemeinde als ein liberaler Fortschritt sich praktisch bewähren werde, wie sie — wir wollen dieß gerne zugeben :— allerdings ein Ausfluß freiheitlicher Gesinnung des gewesenen Staatsministers sein mag; so ließ das frühere Ministerium andere Gebiete der die Juden betreffenden Legislation ganz brach. Das Ministerium Schmerling ist vom Schauplatze seiner Thätigkeit abgetreten und hat uns, wie die eben angedeuteten Fakta beweisen, einen ziemlich unfertigen Bau hinterlassen. Von dem Ministerium des Auswärtigen und seinen Thätig'eiten zu Gunsten des Liberalismus ist eben gar nichts zu berichten. Die auswärtigen Aemter in Frankreich und England haben oft bewiesen, daß sie zu Gunsten zivilisatorischer Unternehmungen auch in fremden Staaten zu interveniren sich berufen halten. So wurde