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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1867-01-01 · Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867) · p. Seite VIII

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite VIII (sequence 40)
Language
German
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VIII in Galizien seit den Tagen Goluchowski's noch nichts Bedeutendes ereignet. Da nach Erlaß des Staatsministeriums die Verleihung des Heimatsrechtes den Gemeinden zur eigenen Verfügung überlassen wird, so sind in dieser Beziehung ebenso viele Akte der Intoleranz als der Willfährigkeit zu verzeichnen, was wir natürlich bei der Rundschau unterlassen müssen. Einen Anlauf zur Herstellung einer Gleichberechtigung nahm auch eine Debatte im Finanzausschüsse, als über die der katholischen Kirche zufließenden Unterstützungen verhandelt wurde. Die liberale Partei wollte es betont haben, daß diese Beiträge aus Staatsmitteln lediglich als zeitweilige Subventionen zu betrachten seien und darin weder die Abhängigkeit irgend einer Kirche von dem Staate noch eine Verbindlichkeit des Staates gegenüber der Kirche ausgesprochen sei. Man ging noch weiter und behauptete, daß die Kultusvereine als selbstständige Korporationen ihre Lasten selbst zu tragen hätten, und daß alle dießfälligen Ansprüche an den Staat für unberechtigt zu erklären seien. Der Abgeordnete Winterstein wies auf die Synagoge hin, die von jeher auf sich selbst angewiesen, unter keiner Form einen Zuschuß verlangte, obgleich ihre Träger an der allgemeinen Besteuerung partizipiren und die einzelnen Juden niemals Anstand nahmen fremde Kultuszwecke zu unterstützen. Dem gegenüber machte man einen alten sehr bedenklichen Satz geltend, daß die Religion höchster Staatszweck sei, und somit den nächsten Anspruch auf Subsidien von dieser Seite hätte. Der Staatsminister vermied es, die Frage prinzipiell zu behandeln, stellte

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