Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite VII (sequence 39)
- Language
- German
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VII zur praktischen Durchführung gelangen konnte und daß die Staatsanwaltschaft nicht die Weisung haben mag in gleicher Weise für die Sicherheit der Ehre aller Konfessionen einzuschreiten, und in manchem Kronlande hat man sogar beliebt jüdische Jnquisiten durch Ohrfeigen zum Geständuisse zu bringen. Dagegen muß man anerkennen, daß die Regierung dem jüdischen Schulwesen viel Aufmerksamkeil schenke und daß der katholische Klerus die Beaufsichtigung unserer Lehranstalten mit vielem Takte und mit aller Rücksicht führt. Ebenso ist es anerkennenswerth, daß die Position der Rabbiner gegenüber den Behörden eine stets erfreulichere wird. So hat die k. k. Statthalterei in Böhmen (noch unter der Leitung des gegenwärtigen Ministers Belcredi) endgiltig entschieden, daß der Rabbiner in den ersten Wahlkörper einzureihen ist, und zwar gegen eine kreisämtliche Entscheidungdie den jüdischen Seelsorger in die 3. Klasse verweisen wollte. Dagegen ist es nicht zu verkennen, daß man an andern maßgebenden Stellen nach ganz unhaltbaren Kriterien ein Schisma unter den Juden anzunehmen gesonnen ist, und sie in eine orthodoxe und reformirte Synagoge sondern will. In Steiermark hat es vieler Konferenzen bedurft, bis es den Juden gestattet wurde, sich dort niederzulassen, ferner zu sterben und dort begraben zu werden, endlich aber auch nach ihrer Fa?on zu beten und Gott zu verehren. Mit vieler Bereitwilligkeit wird ungarisch-jüdischen Gemeinden gegen gute Hypotheke ein Vorschuß zu Synagogenbauten gewährt aus dem von den Juden angelegten Schulfonde, dagegen hat sich über die Possessionsrechte der Israeliten