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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1867-01-01 · Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867) · p. Seite VI

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite VI (sequence 38)
Language
German
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VI Angelegenheit, die der interkonfessionellen Verhältnisse, ist im Reichstage gar nicht ventilirt worden, die Behörden haben in konkreten Fällen den Rücktritt zum Judenthume zwar nicht als strafbaren Akt. betrachtet, aber ihm auch die civile Anerkennung entschieden verweigert. In Prag wollte man jüdischen Eltern ihr im Findelhause geborneS Kind auch dann nicht ausfolgen, als sie erklärten das Kind christlich erziehen zu wollen. Die Ausschließung der Juden von Richteramtsprüfungen, von den Lehrstühlen der BolkS- und Mittelschulen wird nach wie vor aufrecht erhalten und in den einzelnen Kommunen auf dem flachen Lande und namentlich in den Provinzen, die eine ReligionSeinheit höher als das Recht stellen, ist der Morgen unseres Jahrhunderts noch gar nicht aufgegangen. Die Zentra der Intelligenz, als Universitäten, gelehrte Gesellschaften, Akademien, namentlich der Residenz, sind dafür vielfach bemühet die Schmach vergangener Zeiten zu tilgen. Fortwährend werden an der medizinischen Fakultät Juden zu Assistenten, Dozenten, ja sogar wie z. B. der verdienstvolle Herr vr. Winternitz zu Gastprüfern in die Staatsprüfungskommission berufen, dagegen fehlt es an andern Hochschulen nicht an reaktionären Demonstrationen, welche einen sehr nachtheiligen Einfluß auf die soziale Emanzipation ausübend Was die Justizbehörden anbelangt, die am allerwenigsten in die peinliche Lage kommen die Religion mit in das Bereich ihrer Recherchen zu ziehen, so sind die stets ungeahndet bleibenden Jnvektiven der „Wiener Kirchen-Zeitung" gegen Juden und Judenthum ein Zeugniß dafür, daß die Parität auch in dieser Richtung noch nicht

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