Mannheim
Compact Memory

Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1866-01-01 · Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866) · p. Seite 199

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 199 (sequence 269)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2609281-3183017--6280-3183301
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1<)<) nicht auf die Bestimmung desselben schließen. Von vier kahlen Wänden umschlossen, besitzt es als einziges Mobiliar einen Bücherschrank und einen von schlichten Holzbänken umgebenen langen Tisch, auf welchem eine Gemore und ein Glas, ein Sohar und ein Tabaksbeutel, ein Magidossefer und eine Pfeife höchst freundschaftlich nebeneinander liegen, und es trügt so ganz den Charakter einer Privatwohnung, der durch den Namen „Stübel" (Diminut. von Stube) noch vervollständigt wird. Obwohl nun in diesem Zimmer auch gelernt wird, so wird es dennoch nicht Bethammidrasch, und obwohl hier gebetet wird, so wird es dennoch nicht Schul, sondern es wird, weil hier auch Profanes (wie Trinken, Essen, Schlafen, Rauchen) getrieben wird, Stübel genannt. Wollte man oberflächlich sein, so würde man die Chassidim einer Profanirung alles Heiligen und einer Nichtachtung des Gebetes beschuldigen. Da wir aber dieser Erscheinung ein besseres Motiv zu Grunde legen können, so sind wir es der Wahrheit schuldig, dasselbe nachzuweisen, ohne dadurch freilich das Verfahren entschuldigen zu wollen; denn ein gutes Motiv rechtfertigt noch immer nicht eine schlechte Handlung. Was zuerst das profane Treiben in diesem Lokale betrifft, so muß man sich nur dessen erinnern, was oben über die Hislahabut gesagt wurde, um sofort einzusehen, daß jene Beschäftigungen ihnen durchaus nicht profaner Natur zu sein scheinen. Jenes Bestreben, Alles auf das Göttliche zu beziehen, das Materielle mit dem Geistigen zu vereinigen, wird hier im Stübel in Facto ausgeübt, wovon jener von uns beschriebene Tisch viel zu erzählen weiß. Was nun zweitens des simple Aussehen, die Vernachlässigung der äußern Ausstattung diese.s Lokales betrifft, so geht ja dies aus dem schon

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.