Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 97 (sequence 167)
- Language
- German
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97 von den ihrigen sonst unterscheidenden Anzug der Christen fast gänzlich dergestallten angenommen haben, daß sie sogar hierinnen dem Adel nachahmen wollen. Dieser ganze Anfang Paßt nicht zur Sache, ist weitschweifig, voller Sprachfehler und die ihnen angeschuldete Nachahmung des Adels, die durch nichts erwiesen ist, ist so hingeworfen, daß man die Ursache, warum sie dasteht, gar nicht errathen kann. Hiedurch, so wie durch die ganze uneingeschränkte Besuchung der öffentliche Gasthäuser und Belustignngsorte sollen die Juden verleitet worden sein , einen allzufreien Umgang und vertrauliche Gemeinschaft mit den Christen zu Pflegen. Auch dieser Absatz ist an sich widersinnig; unschließig und weit unter der Würde eines Gesetzes. Nirgends ist den Juden der Umgang mit den Christen eigentlich verbothen gewesen und wenn er es wäre so müßte auch für die Christen ein ähnliches Gesetz vorhanden sein, welches doch nicht gesagt, mithin auch hier als eine schon festgesetzte Sache nicht angenommen werden kann. In dem weitern Inhalt der Verordnung will im ersten Absatz vorgeschrieben werden, daß die Juden ihren vorher üblich gewesenen Kopfputz und Anzug wieder annehmen, mithin von Tragung eines Haarzopfes, Haarbeutels u. dgl. sich enthalten und lediglich mit rund ab geschnittenen oder gekraußten Haaren oder mit runden Perrücken einhergehen, sodann in dem Anzuge die behörige Maaß einer bürgerl. Kleidung nicht überschreiten sollen. Außerdem, daß man es dahingestellt lassen will, in wie weit es für den Staat, Religion und Sitten besser oder schlechter seyn mag, wenn ein Jud mit einem Haarzopf oder mit runden glatthängenden oder gekraußten Haaren sich darstellt, so kann doch nach den Worten Haarzopf, Haarbeutel der Zusatz: u. dgl. nicht stehen bleiben, weil niemand wissen 7