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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1866-01-01 · Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866) · p. Seite 96

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 96 (sequence 166)
Language
German
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96 Kardinal Erzbischof zu wünschen scheint, so weit es thunlich schon erfüllt ist. Hierauf rescribirte die Kaiserin: „Es ist allerdings n'öthig, daß nach dem Anträge der n. ö. Regierung der Judenschaft hierunter einige Einschränkung gemacht werde. Die Kanzlei hat daher von der tt. ö. Regierung den Entwurf der Verordnung, welche Sie hier wegen zu erlassen erachtet, abzufordern und mir solchen, mit ihrem Gutachten vorzulegen. Maria Theresia." Wieder erstattete die n. ö. Regierung einen Bericht und die Hofkanzlei gab folgendes Votum (21. Nov. 778) : „Obschon man dieses treu gehorsamsten Ortes in Rücksicht der gegenwärtigen Lage der Umstünde und weiter gar nicht die geringste Klage wider eine besondere von den hiesigen Juden etwan begangene Ausschweifung dermalen zu hören gewesen, eine weitere Beschränkung derselben nicht nöthig geglaubt hatte, so haben doch E. M. das diesfällige Einrathen der Regierung zu begnehmigen und zu befehlen geruhet, daß der Entwurf der von Regierung hierunter angetragenen Verordnung allerunterthänigst vorgelegt werden solle. Hiernach schien also nichts zu erübrigen als diesen Aufsatz, so wie ihn die Regierung überreicht hat, allerunterthänigst zu Füßen zu legen; man würde sich auch gewiß dahin beschränkt und sich keine weiteren Bemerkungen mehr erlaubt haben, wenn diese Verordnung in einer gesätzmäßigen Sprache und auf eine so deutliche Art abgefaßt wäre, daß ihre Befolgung leicht und nicht vielmehr mehrfälligen Zweifeln und Anständen ausgesetzt, folglich dadurch die Gesetzgebung selbst abträglich und verkleinerlich würde. Es heißt gleich anfangs, es sei wahrgenommen worden', daß die Juden in ihrer sonst allgemein kennbar gewesenen Kleidertracht eine Neuerung sich angemaßt und den

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