Mannheim
Compact Memory

Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1866-01-01 · Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866) · p. Seite 94

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 94 (sequence 164)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2609281-3183017--6175-3183196
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Wem sie den Zutritt in ihren Häussern gestatten wollen. Man sieht auch im Grunde das so große Nebel nicht ein, so hieraus zu besorgen sehe Und so außerordentliche Anstalten notwendig machen könnte. Von einer Verführung eines Christen zur jüdischen Religion ist seit Jahrhunderten nichts zu hören gewesen, wol aber sind seit wenigen Jahren viele und auch ansehnliche Jndenfamilien zum Christenthnm herüber gebracht worden und was die Ausschweifungen betrifft, die zwischen den zweierlei Geschlechtern sich ergeben können, diese sind, leider in Folge der verderblichen Natur und zwischen allen Religionen auch wechselseitig gemein, immer doch zwischen Juden und Christen weniger als zwischen anderen Religionsanhängern. Die Kleidung, und die diessüllige strenge Unterscheidung an der Form, Färbung der Haar und Bärten scheint hierunter keine sonderliche Aushilfe zu geben und sonst weiter nichts als für die Juden eine größern Kränkung und Verächtlichkeit wirken zu können, die eben die Ursache ist, durch welche ehrliche wohlhabige und ansehnliche Juden, denen eine dergl. Verkleinerung, die ihnen auf anderen Plätzen nicht widerfährt, unerträglich fällt, von hier weggetrieben und därgegeu nur schlechtes liederliches Judengesind hieher gebracht wird, dein es gleichgiltig ist, geachtet oder verachtet zu werden. Unter Christen zu wohnen wird den Juden nur selten und niemals anders gestattet, als wenn die Regierung, wie ' allemale darüber vernommen wird, nach woleingenommenem Augenschein und reiflicher Ueberlegung dazu einrathet. Sie, die Regierung, und auch die Hofkanzlei müßte von der ursprünglichen Strengigkeit diesfalls in etwas abgehen, mb len die bloß für die Juden bestimmten Häuser nicht zureichten, sie anständig zu bewohnen und also die Juden mit Gefahr des allgemeinen Gesundheitsstandes zu sehr über ein-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.