Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 93 (sequence 163)
- Language
- German
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93 der daraus entstandenen üblen Folgen und nicht abzustellen möglich gewesenen Uebertretungen davon wieder abgehen. Das wäre die Ursache warum die Hofkanzlei auch, vorhin, die, wie die Regierung selbst erwähnt, von ihm schon vorlängst gemachten Beschrünkungsvorschläge verwerfen mußte. Aus eben dieser Ursache und weilen im allgemeinen keine sonderbaren Klagen über außerordentliche den Juden zu Last fallenden Ausschweifungen zu hören gewesen, hat man die in dem von der Regierung beigeschlossenen Bericht vom 27. Jänner d. I. neuerdings angetragene weitere Einschränkung der Juden unthunlich und ein neues Gesätz diesfalls umsomehr überflüssig gefunden, als durch eben angeführte Judenordnung allen Mißbräuchen hinlänglich gesteuert ist, wann solche nur genau beobachtet und die Juden zu derselben Erfüllung verhalten werden. Weswegen man dann die Regierung auf ihren obigen Bericht per unanimo dahin zu bescheiden befunden, daß nachdem die Verordnung vom 5. May 1764 in Ansehung der Juden ohnehin schon Ziel und Maß giebt, so habe die Negierung sich an solche zu halten und die allenfällige besondere Uebertretungen hienach zu behandlen oder wenn es außerordentliche Fälle waren, solche allemal specifice anzuzeigen, wogegen man weittere Neuerungen in Absicht auf Kleidung und Haare und diesfalls zu erzwingende mehre Unterscheidung der Juden, oder sonstige strenge Beschränkungen zu machen, um so minder notwendig finde, als eben dadurch die wolhabigern und rechtschaffenen Juden von dem hiesigen Platze verscheuet und dargegen nur liederliches Judengesindel hieher gezügelt werden würde. Den genaueren Umgang mit Christen, wovon eigentlich keine besonderen Klagen oder schlimme Folgen im kublieo bisher zu vernehmen gekommen, lässt sich nicht wol anders, als durch die Christen selbst abstellen, auf die es ankömmt.