Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 92 (sequence 162)
- Language
- German
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92 zur Begutachtung und diese gab ihr Votum am 10. Oktober 1778 ab, welches wir folgen lassen, da es einen genauen Einblick in die damaligen Zustände gewährt: „Dieses treugehorsamsten Ortes hat man sich zum Hauptgrundsatze genommen, in politischen Verfassungen niemalens Generalien abzuändern oder neue zu machen, außer wenn es die höchste Notwendigkeit erfordert, um nicht selbst durch Vervielfältigung der Gesetze die Haltung derselben schwer und ihre Ausübung wenigstens dunkel und zweifelhaft zu machen. Eben so glaubt man auch die natürliche Freiheit der Menschen und ganzer Nationen nicht ohne die wichtigsten Ursachen im allgemeinen beschränken und verkürzen zu sollen. Da nun die Judenordnung vom Jahre 1764, als das für diese Nation mit vollkommener Ueberlegung hinausgegebene allerhöchste allgemeine Gesetz schon alles enthält, was man diesfalls mit Nutzen und Sicherheit des Erfolges vorschreiben zu können gefunden, so würde es überflüssig ja schädlich gewesen sein, Neuerungen ohne Ursache zu machen, die weiter nichts, als durch einzelne Uebertretungen einiger weniger sonderbarer Vorfallenheiten oder Außerachtlassung der nötigen Absicht von Seite der Polizei vielleicht auch durch Verschiedenheit der Denkensart einiger Referenten der niederösterreichischen Regierung veranlaßt worden wären. In vorigen Zeiten hat man, wie es die Akta weifen, ebenfalls wegen ein und anderen besonderen Füllen verschiedene Verschärfungen im Ganzen und Einschränkungen der Juden in der Kleidung auf öffentlichen Spaziergängen, ja sogar Verbothe sich in Caffe- und öffentlichen Gasthäusern sehen zu lassen hinausgegeben und allemal mußte man wegen