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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1866-01-01 · Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866) · p. Seite 87

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 87 (sequence 157)
Language
German
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87 Trotzdem jedoch die Lage der Wiener Juden keine sehr erfreuliche war, so haben sie es doch nicht verabsäumtfür ihre Glaubensgenossen in den andern Kronländern einzustehen und verwendeten ihren Einfluß zu Gunsten ihrer entfernteren oft noch mehr gedrückten israelitischen Mitbrüder. Wir heben ein Gesuch der Wiener Judenschaft für ihre Glaubensbrüder in Böhmen vom Jahre 1728 hervor. Sie klagten, daß die Juden in Böhmen gegen die Privilegien, die sie besitzen, bedrückt werden. So sei es ihnen verboten mit ausländischen Tüchern und mit Salz zu handeln. Das Patent vom 25. Setzt. 1725 verbiete den Juden Mauthen, Schäfereien, Meierhöfe rc. in Pacht zu nehmen, und will man es ihnen nicht vergönnen die Milchnutznießung der Kühe zu pachten. Dabei ist zu bedenken, fügen sie hinzu, daß der Contractu s locationis et conductionis Inter christianos et Judaeos nie verboten war. (S. Liber 8. Cap. X. de Judaeos). Die Pachtung der Meierhöfe müsse überdies den Juden gestattet werden, da sie „ihrer Ceremonien wegen bei der Melke sein müssen." Der Befehl, daß Juden nicht unter Christen wohnen sollen, werde zu weit ausgedehnt. Das Gesetz bezüglich dcr Beschränkung der Heiraten *) **) (vom Jahre 1726) öffne „denen fleischlichen Sünden Thür und Riegel" und sei gegen ein ausdrückliches Gebot der Schrift (I. B. M. Kap. 2. Vers 24); die angedroheten Reduktionen untergraben den Kredit rc. re. Am Schluffe des Gesuches entschuldigten sich die Wiener Juden, daß sie für fremde bitten, denn in Folge der Bedrückungen der böhmischen Juden, werden sie bei Liefe- *) Als dieses Gesetz promulgirt werden sollte, bemerkte die böhmische Kammer, sie sehe bei diesem „Ausrottungssisieme" nicht ein, wie die Juden die Steuern werden entrichten können.

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