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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1866-01-01 · Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866) · p. Seite 86

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 86 (sequence 156)
Language
German
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86 Zu den härtesten Bedrückungsmaßregeln gehörte es, daß diejenige Familie, deren Privilegium, in Wien wohnen zu dürfen, erloschen war, die Stadt verlassen mußte. So z. B. wurde die Witwe Judith Oppenheimer, Gattin des bereits genannten Emanuel, Sohn des Samuel O. befohlen, Wien zu verlassen. Die privilegirte Judenschaft in Wien verwendete sich für sie bei der Regierung. „Weillen wir ein Geschrey in der Statt vernehmen, daß sogar dessentwegen ein ordentlicher Ru eff durch Trompetenschall und assignirenden getruckten Patenten am künftigen Erchtag öffentlich solle vorgenohmen werden." Sie tröstete sich, daß die umlaufenden Gerichte falsch sein mögen, „und wie es die Exempla geben, daß man jederzeit sonderlich in deren Zeitungen mehr hineinsetzt als in der Wahrheit besteht." — Doch die Zeitungen hatten nicht übertrieben und trotzdem die Familie Oppenheimer so große Verdienste um den Staat sich erworben hatte, wurde die erlassene Ausweisung nicht zurückgenommen. Bekanntlich wurde es erst im Jahre 1837 den Witwen, deren Männer in Wien tolerirt waren, gestattet, in Wien bleiben zu dürfen*). *) Als charakteristisch mag hervorgehoben werden: Salomon Edler v. Herz, der in den österreichischen Adelsstand erhoben wurde, erbat sich 1805 die Gnade, daß es seinen Kindern, wenn er gestorben sein wird, gestattet sein möge, in Wien zn bleiben, „denn was gibt es schrecklicheres als die Gewißheit, die Kinder, nachdem sie die Augen ihres Vaters zugedrückt haben, werden gleich Verbrechern gezwungen sein, ihre Geburtsstadt zu verlassen um in der Fremde um Aufnahme, um Dach und Fach zu betteln." — Doch wurde diese Bitte abgeschlagen.

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