Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite XXXVI (sequence 62)
- Language
- German
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XXXVI gesetze beschränkt wird, da läßt sich auch die staatliche Entwickelung von der Religion begrenzen. Das Bestreben die Kirchen von den Staaten zu. emanzipiren, ist in seinen letzten Gründen identisch mit dem Wunsche die Staaten von den Kirchen frei zu machen, und wo die Religion selbstständig wird, da wird es auch der Staat. Jede Beschränkung, die irgend eine Konfession im Rechtsteben erführt, ist ein Geständnis des Staates, daß er noch unter dem Einflüsse einer andern Konfession stehe. Die volle Gleichberechtigung aller Konfessionen verlangen, heißt also nicht den Staat zu einem religionslosen oder gottlosen machen wollen, sondern dies heißt vielmehr den Ausdruck der allgemeinen Religion und die Erscheinungen des Gottesbewußtseins, also der höchsten menschlichen Bildung, frei machen, entfesseln wollen. Wie man nur einerlei Denkgesetze und doch lautlich verschiedene Sprachen erkennt, und wie jeder Sprachenzwang und jede Zungentyrannei als der Kulturentwickelung schädlich betrachtet wird; so muß im wohlverstandenen Interesse der wahren Menschlichkeit der Anerkennung Raum gegeben werden, daß jeder Druck auf einzelne Konfessionen ausgeübt, eine Beeinträchtigung der gesammten religiösen Bildung sei. Weit aber eben die jüdische Konfession diejenige ist, die sich als die ärmste an äußern Existenz- Mitteln erweiset, die nichts in die Wagschale zu werfen hat, als ihr gutes Recht, deren Anerkennung und Gleichstellung nicht durch Heeresmassen und politische Gewalt- Haberschaft erzwungen werden kann, wohl aber durch den Zwang der nothwendigeu Konsequenz aus dem Prinzipe