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Blau-Weiss-Blätter · 1914-04-01 · 1 (4.1914) · page 16

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Journal
Blau-Weiss-Blätter
Volume
2 (1914-1915)
Issue
1 (4.1914)
Date
1914-04-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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12 Blau-Weiß-Blätter Aus der Bewegung a) Mitteilungen der Bundesleitung 1. Am Sonntag, den l. Urs 1914, ist in Berlin ein Verband unter des lamen „Blan-Weiß, Bnnd für jüdisches Ingendwandern in Deutschland" gegründet worden. Der Sitz der fünfgliedrigen Bundesleitnng ist Berlin. Zua Bundesleiter warde Dr. Adalbert Sachs gewählt. Von den Verhandlungen selbst soll hier nur berichtet werden, daß über die wichtigsten Grundsätze des Wanderns sehr schnell eine Einigung erzielt wurde. Die alten, berühmten Streitfragen, welche die allgemeine Wanderbewegung jahrelang beschäftigt haben und dort noch immer nicht friedlich erledigt sind, machten uns nur wenig Kopfzerbrechen. Nur eine dieser Streitfragen wurde von uns im Sinne eines absoluten Verbots entschieden. Alkohol und Nikotüi sind von allen Wanderungen verbannt. Im übrigen wurden bloß Regein aufgestellt, die auch hin und wieder Ausnahmen zulassen: Wanderer und Wandrerinnen wandern im aligemeinen getrennt. Schulentlassene sollen im allgemeinen uicht zusammen mit Schülern wandern. 2. Vom Blau-Weiß-Liederbuch sind bereits über 500 Exemplare verkauft. Bestellungen sind nnr an den Jüdischen Verlag, Berlin W15, Sachsisehestrafie S n richten. Preis 0 80 I, bei Abnahme von 20 Exemplaren 0,70 I. 3. Die Fahrtenzettel erseheinen in Zukunft als Sonderbeilagen der eisleinen Wanderbünde. b) Mitteilungen der Wanderbunde Beschlüsse der Berliner Führerschaft. Die Führerschaft hat beschlossen, <iie blau-weiße Nadel nicht mehr an alle Wanderer nach ihrer zehnten Wanderung, sondern nur an diejenigen zu verleihen, die mindestens zehn Wanderungen mitgemacht und sich der Auszeichnung würdig erwiesen haben. Denjenigen, die gegen den Geist des Wanderbundes verstoßen, kann die Nadel vom Führer entzogen werden. Die Nadel wird in Zukunft nicht mehr vom Führer, sondern nur noch durch den Leiter der Führerschaft persönlich bei bestimmten, hierzu ausersehenen Gelegenheiten verliehen Es wurde ferner beschlossen. Probewanderer bei ihrer Aufnahme als Wanderer durch Handschlag auf die Gebote des Wanderbundes zu verpflichten Hierbei spricht der Führer folgende Worte: „Du versprichst, alle Pflichten eines Wanderers zu erfüllen» den Geboten des Wanderbundes und seiner Führer zu folgen und allen Wanderern und Wandrerinnen ein treuer Kamerad zu sein*, worauf der Aufzunehmende erwidert: „Ich verspreche es!" Harzwanderung: der Beniner Mädchen. Vom 5. IV. bis 9. IV. findet eine Harzwanderung statt, an der sich Wandrerinnen beider Mädchengruppen beteiligen können, besonders sollen die älteren Wandrerinnen an dieser Fahrt teilnehmen. Wir werden u. a. nach Thale, Tanne, Schierke, Brocken» Ilsenburg, Goslar kommen. .. Meldungen zur Teilnahme sind bis zum 25. März an die Führerin Edith Herischel, Charlottenburg, Sybelstr. 39, zu richten. Mit der Meldung zugleich sind M 3.— an die Führerin zu zahlen, die bei Antritt der Fahrt der Wandrerin zurückgegeben werden; wird die Wanderung trotz erfolgter Meldung nicht an* getreten, so verfallen die gezahlten M 3,— an die Kasse der betreffenden Gruppe. Kosten ca. M 25—. , Der Tag für die nähere Besprechung der Wanderung wird bei der Meldung bekanntgegeben.

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