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Blau-Weiss-Blätter · 1913-08-01 · 5 (8.1913) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Blau-Weiss-Blätter
Volume
1 (1913-1914)
Issue
5 (8.1913)
Date
1913-08-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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2 BlatirWeiß-Blätter Ifner und der Breslauer Führerschaft, daß jeder Wandrer nunmehr mindestens einmal im Monat mitzuwandern hat, ist nichts werter als die richtig gezogene Folgerung aus der Forderung: Erziehung durch die Tat und nicht durch die Rede. Und auch die Werbung geschehe so möglichst durch die Tat Bringt Euern Freund mal einfach mit, verabredet Euch mit ihm zur nächsten Wanderung und stellt ihn dem Führer vor. Der Neuling hat dann drei Probefahrten mitzumachen. Danach entscheidet dann der Führerrat, ob er verpflichtet werden kann. Zugleich hat er die schriftliche Erlaubnis seiner Eitern zu bringen, daß er an den Wanderungen des Bundes -teilnehmen darf. Auf Beschluß des Führerrats wird er dann auf einer allgemeinen Rast, auf der alle Verpflichteten regelmäßig erscheinen müssen, „verpflichtet". Zur Verpflichtung werden bei uns in Breslau nur solche zugelassen, die mindestens 12 Jahr alt oder Quartaner sind. Vielleicht ist die Grenze zu hoch. Denn daß wir die düngen von 10 Jahren anwerben und mitnehmen müssen, wenn sie uns nicht verloren gehen sollen, ist aus der Praxis der Arbeit klar hervorgegangen. Der Wandrer wird auf die Wanderpflichten verpflichtet. Er schwört feierlich dem Bunde und seinen Ideen Treue. Will der Wandrer aus dem Bunde austreten, so muß er schriftlich um Befreiung vom Wanderversprechen bitten. 8. Die Traditionen, die im Bunde herrschen, wird sich der Wandrer schnell aneignen. Nie wird er irgendeine Gruppeneinrichtung belächeln. Wie er immer nach den Gründen frage» tut er es auch hier. Zu den Traditionen des Bundes gehört es, daß am Sabbath keine Wanderung unternommen wird, und daß das Abkochen so geschieht, daß auch die jüdisch-religiös erzogenen Jungen und Mädel bei uns mlimarhen imniüfi. %j Breslau wird in Gruppen, gewöhnlich noch gemeinsam in einer Gruppe abgekocht, in Berlin kocht jeder für sich. Wir werden über die Vorzüge der einen wie der anderen Art des Abkochens noch an anderer Stelle sprechen müssen. 9. Zu diesen innern Pflichten des Wandrers kommen noch eine Reihe äußere. Der Wandrer hat schon rein äußerlich zu zeigen, daß er einer ist. Dazu gehört, daß er bei herrlichstem Sonnenschein dennoch für jede Witterung ausgerüstet erscheint. Die obligato'rische Ausrüstung für jede Wanderung besteht in einem weichen Hut, Lodenanzug, weichen Kragen, Wadenstrümpfen oder Wickelgamaschen, gefetteten und doppelbesohlten Schuhen, Rucksack, Wettermantel, Trinkflasche und -becher und Karte. Für Geländespiele und Gebirgstouren kommt (neben der Ersatzwäsche) noch der Kompaß, ein Stock und ein Fernglas hinzu. Bildfänger {Photo) erwünscht Für Ganztagsfahrten wird noch Eßbesteck und ein Geschirr gebraucht. Die Gruppenführer und Kochwarte haben besondere Pflichten.

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