Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Jahrbuch für Sachsen und Adressbuch der Gemeindebehörden, Organisationen und Vereine · 1931-01-01 · 1931-1932 · p. Seite 90

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Jahrbuch für Sachsen und Adressbuch der Gemeindebehörden, Organisationen und Vereine
Volume
1931-1932
Date
1931-01-01
Page
Seite 90 (sequence 90)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
99% known words query
IRI
…/3140913-3140914--091-3141013
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

hing überstrahlende Gremium. In der ganzen Welt folgte man den Beratungen mit hohem Interesse, viele ausländische Tageszeitungen hatten ihre Berichterstatter entsandt, und begeistert war man gefolgt, als Jakob Rosenheim aus Frankfurt a. M. in seinem großangelegten Referat die Ideologie der Agudas Jisroel zu entwickeln versuchte. Von der Knessio Gedauloh wurden die Satzungen folgendermaßen festgelegt: „§ 1. Ag. Jisr. erstrebt die Lösung der jeweiligen Aufgaben des durch die Thora konstituierten jüdischen Volkes im Geiste der Thora. § 2. Ag. Jisr. hat daher das jüdische Volk im heiligen Lande und in der Diaspora geistig und physisch zu stützen durch: a) den organisatorischen Zusammenschluß aller die Erhaltung des gesetzestreuen Judentums erstrebenden Juden; b) die Erhaltung des Bewußtseins von der Eigenart des jüdischen Gemeinschaftsbegriffs gegenüber allen Strömungen, die dem Judentum wesensfremd sind; c) die praktische Förderung des thoratreuen Lebens in allen seinen Anforderungen, die tatkräftige Förderung des Thorastudiums und der jüdischen Erziehung im Sinne der Ueberlieferung; d) die Förderung einer vom jüdischen Geiste erfüllten Literatur und Presse; e) die Besiedlung des heiligen Landes im Geiste der Thora, auf daß es eine Quelle geheiligten Lebens für das jüdische Volk werde; f) die Besserung der wirtschaftlichen Lebensbedingungen der jüdischen Massen in den Ländern der Not, die geistige und materielle Fürsorge für die Emigranten und die Veranstaltung von Hilfsaktionen jeder Art; g) die Abwehr von Angriffen auf Judenheit und Judentum und die Pflege von Beziehungen der jüdischen Gemeinschaften in den Golusländern zu den Staaten, wie es die Thora zur Pflicht macht. § 3. Mitglied der Agud. Jisroel kann jeder Jude werden, der die Verbindlichkeit der Thora für sich und das jüdische Volk anerkennt. Den Landesorganisationen steht das Recht zu, 90

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.