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Jüdisches Jahrbuch für Sachsen und Adressbuch der Gemeindebehörden, Organisationen und Vereine · 1931-01-01 · 1931-1932 · p. Seite 67

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für Sachsen und Adressbuch der Gemeindebehörden, Organisationen und Vereine
Volume
1931-1932
Date
1931-01-01
Page
Seite 67 (sequence 67)
Language
German
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auswirkte, wenn jeder Einzelne willens war, nicht bei dem stehen zu bleiben, was nach streng formaler Forderung die Gemeinde von ihm erheben durfte. Und mit dieser Erkenntnis auch die andere, daß ein solches Bewußtsein doch nur in einem verhältnismäßig kleinen Kreise der Gemeindemitglieder lebe und wirke, und daß deshalb die Arbeit der Wenigen, die Umschau nach gebefreudigen und -bereiten Gemeindemitgliedern hielten, um sie für solche Gemeindeleistung zu gewinnen, ungemein beschwerlich war. Bei diesen Besprechungen wurde deshalb von uns wieder und wieder darauf hingewiesen, daß die Gemeinde sich in einem Gemeindeblatte ein Organ schaffen müsse, um die Gesamtheit der Gemeindemitglieder mit solchem Gemeindebewußtsein zu erfüllen. Grundsätzlich wurde der Gedanke schon 1922 anerkannt, man scheute nur vor seiner Ausführung zurück, weil man fürchtete, in jenen schwierigen Verhältnissen der Gemeinde eine neue Last aufzubürden. Die gleiche Scheu hinderte auch 1923 und noch 1924 die Gemeindebehörden, dem Plane näherzutreten. Erst im Herbst 1924, als infolge der neuen Währungsordnung eine größere Stetigkeit in den Verhältnissen erwartet werden durfte, entschloß sich der Gemeindevorstand, dem Plane unter der Voraussetzung näherzutreten, daß eine Belastung der Gemeinde durch die Einrichtung vermieden werden könne. Der gegenwärtige Schriftleiter des Gemeindeblattes übernahm es, die vorbereitenden Schritte in der angegebenen Richtung durchzuführen. Es gingen monatelange Verhandlungen mit den verschiedenster Stellen vor sich, ehe ein greifbarer Vorschlag vorgelegt werder konnte. Wir können darauf verzichten zu erzählen, nach welchen verschiedenen Gesichtspunkten die Lösung gesucht wurde, daß ebensosehr die Frage geprüft wurde, ob die Gemeinde das Blatt., sowohl im Text wie im Anzeigenteil, in eigene Regie übernehme^ oder ob sie wohl den gesamten Druck besorgen lassen, die Beschaffung und Verwaltung des Anzeigenteils verpachten, oder ob sie beide Teile getrennt von verschiedenen Stellen aus verfolgen lassen sollte, um selbst nur den Text für das Blatt zu liefern. Schließlich gelang es, seitens einer Druckerei ein Angebot zu erlangen, auf Grund dessen diese Firma sich bereit erklärte, sowohl den Druck als auch die Verwaltung des Anzeigenteils zu übernehmen, so daß der Gemeinde für die technische Herstellung des Blattes keinerlei Kosten erwuchsen, während ihr die Gestaltung des Textteiles vollkommen überlassen wurde. 5* 67

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