Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 10 (1938)
- Issue
- 6 (9.1938)
- Date
- 1938-09-01
- Page
- Seite 6 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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erfordert geeignete Institutionen. Das jüdische Recht ist heutzutage auch bei den frommen Juden in Erez Israel und in der Gola nicht in Geltung. Dies zeigen deutlich die vielen tausende Prozesse, die Jahr für Jahr in Tel Aviv, Haifa und Jerusalem vor den Zivilgerichten geführt und nach den mannigfaltigsten Rechten entschieden werden (das palästinensische Recht ist eine wenig glückliche Mischung von ottomanischem, englischem und für Palästina bestimmtem Recht, wozu ausländische Rechte in den Angelegenheiten des Familien- und Erbrechts kommen). Demgegenüber werden nur wenige hundert Prozesse vor den Rabbinatsgerichten verhandelt. Die Schuld hieran liegt zum großen Teil an den Rabbinaten, die keine Rechtsentscheidung treffen, sondern einen Schiedsspruch fällen und keine Verfahrensordnung festgesetzt haben, die die Würde des Gerichts und der Richter wahrt. Dieser Zustand muß vor allem verbessert werden. Wir müssen die Bezeichnung Dajan in Schofet ändern, mit allen Folgerungen dieser Namensänderung, sowie wir die Bezeichnung Cheder in Beth Sefer, Melamed in More, Jeschiwa Bachur in Student geändert haben. Das äußere Bild wollen wir nicht gering schätzen. Es zieht Menschen an oder stößt sie ab. Jedoch die Frage der Form ist nicht alles. Hinzu kommt die Frage des Inhalts. Es ist falsch zu glauben, daß das jüdische Recht überlebt ist und keine Antwort auf die zahlreichen Fragen der Gegenwart geben kann. Unsere Weisen haben die Bestimmungen der Thora und ihre Ideen nach den 13 Deutungsregeln erläutert. Sie haben Entscheidungen getroffen, die die jeweilige Zeit erforderte, haben Verordnungen auf verschiedenen Gebieten erlassen und den Forderungen der Stunde Genüge getan. (Prosbul, Hetter Iske u. a.). Man hat in manchen Zeiten Zäune zur Wahrung des Gestzes errichtet, in anderen Zeiten Erleichterungen geschaffen, alles auf der Grundlage der Thora und des jüdischen Rechts. Jedoch nach Abschluß des Talmuds und des Werkes der Dezisoren hat die Rechtsschöpfung fast aufgehört. Unser bürgerliches Recht ist hoch entwickelt, jedoch finden wir schwer einen deutlichen Anhalt für viele moderne Begriffe, die in neuerer Zeit gebildet wurden (z. B. Gesellschaftsrecht, Recht der juristischen Person, Arbeitsrecht, internationales Privatrecht u. a.). Unser Straf recht ist ebenfalls hoch entwickelt, jedoch ist es nicht leicht, das Straf recht der Thora auf die moderne Zeit anzuwenden. Wir können ferner das Strafrecht nicht anwenden, weil wir keine Smicha haben. Diesen Zustand können wir im jüdischen Staat nicht aufrecht erhalten. Der Rambam bestimmt, daß die Gelehrten in Erez Israel die Smicha erneuern können. Wann und durch wen wird das geschehen? Der jüdische Staat wird vor schwerwiegenden Problemen stehen. Wie soll der Dienst der öffentlichen Institutionen am Schabbat ohne 6