Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 10 (1938)
- Issue
- 6 (9.1938)
- Date
- 1938-09-01
- Page
- Seite 4 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Wenn wir über die Stellung der Religion und des Rechts im autonomen jüdischen Leben, sei es in einem jüdischen Staat oder in dem Stadium vor der Errichtung des Staates sprechen, so wird die Frage aufgeworfen, welche Beziehung hat die Religion zum Staat. Warum können wir nicht beides voneinander trennen, wie bei den übrigen Völkern die Kirche vom Staat getrennt ist. Wer so fragt, erkennt nicht die verschiedenen Bedeutungen dieser Begriffe im Judentum und bei den übrigen Völkern. 1. Bei den übrigen Völkern ist der Staat älter als die Religion. Das Christentum z. B. entstand im 7. Jahrhundert nach der Gründung Roms und erst im 11. Jahrhundert seit der Entstehung des römischen Reiches wurde das Christentum die herrschende Religion, nachdem Kaiser Konstantin sich ihm angeschlossen hatte. Deshalb entwickelte sich der Staat nach seinen eigenen Grundsätzen und nach seinem weltlichen Recht, bevor er eine religiöse Grundlage hatte. So blieb es auch, als die Geistlichkeit zur Macht kam und auch nach der Reformation, als die Trennung von Staat und Religion eintrat. Aus diesem Grunde war der Staat von der Religion nicht abhängig. Jedoch im Judentum ging die Religion dem Staat voran. Wir haben die Thora empfangen, bevor wir in unser Land kamen. Der Staat entstand als eine Frucht der jüdischen Religion auf der Grundlage der Lehre Mosches und Israels. Der jüdische Herrscher ist nicht Vertreter Gottes auf Erden, sein Wille ist nicht der Wille Gottes. Umgekehrt, er untersteht, wie alle Juden, dem Gebot der Religion. Bei den übrigen Völkern gilt die Forderung Fernhaltung der Macht der Geistlichkeit von dem weltlichen Staat. Im Judentum jedoch gibt es keine Macht der Geistlichkeit, es gibt eine religiöse Kultur, einen jüdische Gottesdienst. Ohne diese Kultur kann ein Staat von Juden bestehen, aber kein jüdischer Staat. 2. Bei den übrigen Völkern betrifft die Religion nur das Verhältnis zwischen Gott und den Menschen. Sie will den irdischen Menschen die künftige Welt sichern. Jedoch im Judentum ist die Religion eine Lehre des Lebens für die irdische Welt sowohl für die Beziehungen zwischen Gott und dem Menschen wie für die Beziehungen zwischen den Menschen untereinander. Auch das Recht bestand im Judentum vor dem Staat, und der Staat ist dem Recht unterworfen. Deshalb ist ein jüdischer Staat ohne jüdisches Recht ein künstliches Gebilde, nicht das überlieferte Judentum, das wir in unserem Land erneuern wollen. 3. Die Religion der anderen Völker ist universal. Dieselbe Religion umfaßt viele Staaten, deren kulturelle und rechtliche Entwicklung sich selbständig vollzieht. In einem Staat oder in einer Nation können mehrere Religionsbekenntnisse nebeneinander be- 4