Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 9 (1937)
- Issue
- 4 (9.1937)
- Date
- 1937-09-01
- Page
- Seite 10 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3133276-3139382-3139386--1224-3140748- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
der Grundlage gegenseitigen Verständnisses für ihre Rechte und die Freiheit der Entwicklung beider Völker zu gelangen. 4. Der Kongreß verwirft die von der Königlichen Kommission vorgeschlagenen Palliativiriittel zair Durchführung des Mandates und zwar: Einschränkung der Alijah, Festsetzung eines politischen Maximums für die Alijäh an Stelle der wirtschaftlichen Aufnahmefähigkeit, Verschließung verschiedener Gebiete des Landes vor jüdischer Kolonisation, Beschränkung 'des Bodenkaufs usw. Diese Vorschläge sind ein Hohn auf das Mandat und eine Verletzung internationaler Verpflichtungen und würden sich auf die Zukunft des Nationalheims vernichtend auswirken. 5. Der Kongreß legt seinen schärfsten Protest ein gegen den Beschluß der britischen Regierung, ein politisches Maximum für die jüdische Einwanderung aller Kategorien für die nächsten 8 Monate festzusetzen, wodurch das Prinzip 'der wirtschaftlichen Aufnahmefähigkeit gebrochen würde, unter Verletzung der jüdischen Rechte und der wiederholt in diesem Sinne von der britischen Regierung und vom Völkerbund bestätigten Verpflichtungen. 6. Der Kongreß erklärt den von der Königlichen Kommission eingebrachten Teilungsplan für unannehmbar. 7. Der Kongreß bevollmächtigt die Exekutive, in Verhandlungen einzutreten, um die genauen Bedingungen der britischen Regierung für die vorgeschlagene Errichtung des Judenstaates festzustellen. 8. In diesen Verhandlungen darf die Exekutive weder sich selbst noch die Zionistische Organisation binden, sondern muß, falls sich ein endgültiger Plan für die Errichtung eines Judenstaates ergeben sollte, diesen Plan einem kommenden Kongreß zur Beratung und Entscheidung vorlegen. Die politische Resolution des Council der Jewish Agency. 1. Die fünfte Tagung des Council der Jewish Agency for Palestine nimmt die vom XX. Zionistenkongreß angenommene Politische Resolution zur Kenntnis und drückt ihre Zustimmung zu deren wesentlichen Schlußfolgerungen aus. 2. Der Council weist die Behauptung der Palestine Royal Commission, daß das Palästinamandat sich als undurchführbar erwiesen habe, zurück. Der Council beauftragt die Exekutive, sich jeder Beeinträchtigung der durch die Balfour-Deklaration und das Mandat international garantierten Rechte des jüdischen Volkes zu widersetzen. Der Council verurteilt die von der Königlichen Kommission als eine Politik zur Durchführung des Mandats vorgeschlagenen „Palliativmittel", welche eine willkürliche Einschränkung der jüdischen Einwanderung, die Aufgabe des Prinzips der wirtschaftlichen Aufnahmefähigkeit als Grundlage der Einwanderumgspolitik und scharfe Beschränkungen der jüdischen Kolonisation verursachen werden. Der Council drückt seine schärfste Gegnerschaft gegen den Beschluß der Britischen Regierung aus, ein politisches Höchstmaß der jüdischen Einwanderung aller Kategorien für die nächsten acht Monate festzusetzen, und betrachtet dies als Verletzung der jüdischen Einwanderungsrechte und der von der Britischen Regierung in dieser Hinsicht wiederholt eingegangenen und vom Völkerbund bestätigten Verpflichtungen. 3. Der Council bestätigt nochmals die Erklärungen seiner früheren Tagungen, welche die Bereitwilligkeit ausdrücken, ein friedliches Übereinkommen mit den Arabern in Palästina zu erzielen, gegründet auf die freie Entwicklung sowohl des jüdischen als auch des arabischen Volkes und die gegenseitige Anerkennung ihrer beider Rechte. Der Council beauftragt die Exekutive, ihre auf dieses Ziel gerichteten Bemühungen fortzusetzen, und im Hinblick darauf die Britische Regierung zu ersuchen, eine Konferenz von 10