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Zion · 1937-09-01 · 4 (9.1937) · p. Seite 9

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Journal
Zion
Volume
9 (1937)
Issue
4 (9.1937)
Date
1937-09-01
Page
Seite 9 (sequence 11)
Language
German
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Zeichen für das Kommen einer solchen Zeit, „Messiasspuren" sind, daß aber *n die Messiaszeiten erst nach seiner Bestimmung bringen wird, und daß dieser g'ttlichen Erfüllung auch menschliche Verträge über Grenzziehungen oder angebliche Verzichte nicht im Wege stehen werden. Unsere jüdischen Führer müssen sich als Werkzeuge dieser g'ttlichen Vorsehung fühlen. Unsere Aufgabe ist es, sie in ihren Bemühungen zu unterstützen. Und deshalb ist die Konsequenz dieses Kongresses und die Forderung der Stunde, nachdem die Entscheidung gefallen ist, daß alle, die Jasager wie die Neinsager, sich entschlossen hinter die neugewählte Leitung stellen, damit aus ihren Anstrengungen das Beste für das jüdische Volk erwachse. Möge es von guter Vorbedeutung sein, daß die neuen Verhandlungen über die Zukunft des jüdischen Nationalheims in dem jetzt nahenden neuen Jahre erfolgen werden, von dem wir hoffen, daß es ein glückliches und gesegnetes sein wird. Die politischen Resolutionen des XX. Kongresses. 1. Der Zwanzigste Zionistenkongreß wiederholt aufs neue feierlich die historische Verknüpfung des jüdischen Volkes mit Palästina und sein unabänderliches Recht auf sein Heimatland. 2. Der Kongreß nimmt Kenntnis von den Feststellungen der Königlichen Kommission in bezug auf folgende fundamentale Grundsätze: erstens, daß der iHauptzweck des Mandates, wie er in seiner Präambel und seinen Artikeln ausgedrückt ist, darin besteht, die Errichtung eines jüdischen nationalen Heimes zu fördern; zweitens, daß zur Zeit der Balfour-Deklaration unter dem Gebiet, auf welchem das jüdische Nationalheim errichtet werden sollte, das ganze historische Palästina einschließlich Transjordanien verstanden wurde; drittens, daß die Balfour-Deklaration die Möglichkeit der Entwicklung Palästinas zu einem Judenstaat beinhaltet; viertens, daß die jüdische Kolonisation in Palästina der arabischen Bevölkerung wesentliche Vorteile gebracht und sich zum wirtschaftlichen Nutzen des ganzen arabischen Volkes ausgewirkt hat. 3. Der Kongreß weist die Behauptung der Königlichen Kommission, das Mandat habe sich als undurchführbar erwiesen, zurück und verlangt seine, völlige Durchführung. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, sich jeder Verletzung der Rechte des jüdischen Volkes, die durch die Balfour- Deklaration und das Mandat international garantiert sind, zu widersetzen. Der Kongreß erklärt, daß für die Schlußfolgerung der Royal Kommission, «daß die nationalen Bestrebungen des jüdischen Volkes und der Araber in Palästina nicht zu vereinigen seien, keinerlei Grundlage vorhanden ist. Eines der Hindernisse für die Zusammenarbeit und Erreichung eines Übereinkommens zwischen den beiden Völkern war die im Bericht der Royal Kommission festgestellte Unsicherheit hinsichtlich der endgültigen Absichten der Mandats-Regierung und die zögernde Haltung des politischen Systems Palästinas, die zu mangelndem Vertrauen in die Kraft und den Willen der Regierung, das Mandat zu verwirklichen, geführt hat. Der Kongreß bestätigt bei dieser Gelegenheit die Erklärungen der früheren Kongresse über die Bereitschaft des jüdischen Volkes, mit der arabischen Bevölkerung Palästinas zu einer friedlichen Verständigung auf 9

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