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Zion · 1935-08-01 · 7-8 (8.1935) · p. Seite 40

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zion
Volume
7 (1935)
Issue
7-8 (8.1935)
Date
1935-08-01
Page
Seite 40 (sequence 6)
Language
German
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Seite, 40 Z I O N Nr. 7-8 lieh angesehen werden, daß die Majorität im Misrachi noch immer bei denjenigen liegt, die der Weisheit letzten Schluß in ultimativen Fcrderungen sehen und denen es völlig an dem Gefühl dafür mangelt, daß ein Erfolg, der nicht durch ein Ultimatum, sondern durch ein freiwillig gewährtes Entgegenkommen erzielt wird, wertvoller ist auch dann, wenn vielleicht nicht alles durchgesetzt werden konnte, was einem als notwendig erscheint. Das Minus des auf diesem Wege Erreichten wird nämlich dadurch ersetzt, daß das Plus meist nur auf dem Papier erreicht wurde und daß später doch nicht ausgeführt wird, was durch Zwang hat durchgesetzt werden müssen. Man kann nicht dauernd mit Ultimaten auftreten, schon deshalb nicht, weil man gar nicht in der Lage ist, auf diese letzten Forderungen zu bestehen, wenn man sie nicht wirklich nur dann als „letzte Forderungen" erhebt, wenn es wirklich die „allerletzten Forderungen" sind. Die Durchsetzung des Schabbatprinzips auf diesem Kongreß war eine berechtigte Ultimativforderung, und sie ist daher auch durchgesetzt worden, und man kann hoffen, daß es sich hierbei nicht um einen auf dem Papier stehenden Erfolg handelt. Die Tatsache, daß man hier eine Forderung stellte, von der man unter gar keinen Voraussetzungen abgehen würde, machte es dem ganzen Kongreß klar, daß der Misrachi hierbei nichts für sich, für seine Partei, verlangte, sondern um der Sache willen einen Kampf führte. Bei dieser Forderung durfte es keinen Kompromiß, keine Kompensation auf anderem Gebiete geben, hier ging es auf Biegen oder Brechen. Es war auch mit der Arbeiterschaft ein reines Verhandeln und kein Handeln in dieser Frage. Es wäre besser gewesen und hätte dem Kongreß Zeit erspart, wenn man nicht die Forderung der Durchführung der Schabbatruhe an „Sanktionen" geknüpft hätte; es war das eine Ueberspitzung, die man letzten Endes doch nicht durchsetzen konnte, und die, wenn man sie durch Ueberdruck doch durchgesetzt hätte, wahrscheinlich die praktische Ausführung des Beschlusses im Lande gefährdet haben würde. Zu der Situation, in der wir uns in Erez Israel befinden, daß wir nämlich auf die freiwillige Anerkennung unserer Gesetze, auch der von der Zionistischen Organisation erlassenen „Gesetze", beim Jischuw angewiesen sind, ohne daß eine staatliche Exekutive hinter ihnen steht, ist es von größter Bedeutung, daß man diese freiwillige Anerkennung so herbeiführt, daß sich niemand als vergewaltigt ansehen kann, sondern daß er sich aus der Erkenntnis der Notwendigkeit der gesetzlichen Maßnahme ihr unterordnet. Der Schabbath muß uns doch höher stehen als andere zionistische Notwendigkeiten, wie es Awodah Azmith oder landwirtschaftliche Verpflichtung für Olim, bei denen es nämlich Sanktionen, d. h. Strafbestimmungen bei Nichteinhaltung gibt (Verweigerung von Anleihen, von Verwandten- Anforderung und von Ansiedlung), und es ist gut, daß die Arbeiterschaft in ihrer überwiegenden Majorität jetzt durch eigenen freien Entschluß, durch Mitstimmen für das Gebot der Schabbathruhe „in Feld, Weinberg und Handel" eine feierliche Verpflichtung übernommen hat, dieses jüdische Grundgesetz in Erez Israel durchzuführen. Beschlüsse, daß der Schabbath gehalten werden müsse, sind schon früher auf Kongressen angenommen worden, aber immer mit einer Majorität gegen die Arbeiterschaft; dieses Mal wurde sie nicht majorisiert sondern stellte selbst eine überwiegende Majorität für den Beschluß mit her, und das auf einem Kongreß, in dem sie beinahe selbst die Majorität bildete, so daß sie leicht in der Lage gewesen wäre, jeden Beschluß zu verhindern. Der ganze Kongreß empfand die Bedeutung dieser Situation, und so war es einer der Höhepunkte der ganzen vierzehntägigen Kongreßarbeit, als Weizmann die Annahme mit überwältigender Majorität ankündigen konnte. Als wesentlich weniger befriedigend für den Misrachi muß die Verhandlung angesehen werden, die man der Frage der Kaschruth in öffentlichen Küchen, die der Arbeiterschaft unterstehen, angedeihen ließ. Es ist ungerechtfertigt und unbefriedigend, wenn die Durchführung dieser Forderung von der Arbeiterschaft davon abhängig gemacht wurde, daß die nicht unbeträchtlichen Kosten, die durch diese Maßnahmen entstehen, dem Budget der Exekutive auferlegt wurden. Es ist nicht die Schuld der Exekutive, daß diese hohen Ausgaben notwendig geworden sind, und es macht die Histadrut zu sehr zur unbeteiligten Dritten, wenn die Lasten, die die Einführung der Kaschruth in den Arbeiterküchen erfordert, nicht von ihr selbst getragen werden. Die Verantwortung für die Zukunft würde von der Arbeiterschaft stärker empfunden werden, wenn sie selbst alles durchgeführt hätte, was erforderlich ist, und man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, daß sie gerade diese Verantwortung nicht auf sich nehmen wollte, daß sie es nicht als ihre selbstverständliche Sache angesehen haben wollte, und deshalb der Exekutive die Lasten aufbürdete, die entstehen müssen. In einem früheren Stadium des Kampfes um Kaschrut hatte die Histadrut

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