Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 6 (1934)
- Issue
- 9-12 (10.1934)
- Date
- 1934-10-01
- Page
- Seite 88 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3133276-3139367-3139373--0969-3140486- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 88 ZION Nr. 9/12 fehlen. Es ist gar keine Frage, daß daran anschließend sofort die bekannten Geschichtswerke gelesen werden sollen, soweit Zeit und Energien ausreichen. Palästinakunde: Hugo Hermann. Erleichtern wir auf diese Weise den Weg, dann können in Erez Jisrael höhere Aufgaben an unsere Menschen gestellt werden, dann werden' T'nach, G'mara und unsere Literatur in Zukunft ihre Grundlage bilden. Vorerst sind wir noch nicht reif genug dazu und kranken an der Angst, dies uns einzugestehen und erfassen deshalb unsere Menschen mit viel zu schweren Mitteln. So wird es möglich sein, in Anbetracht des starken Führermangels eine auf Selbstarbeit' beruhende systematische, fruchtbare Tarbutarbeit durchzuführen. 1 Nachbemerkung : Die in diesem Schlußwort angeführten Literaturangaben sind naturgemäß nur stichwortartig und lückenhaft. Sie sollen die Richtung illustrieren, in der die Tarbutarbeit nach den Gesichtspunkten des Referates geführt werden kann. Wir sind bemüht, in diesem Sinn eine umfassende Bibliographie zusammenzustellen. Die gewerkschaftliche Situation in Erez Jisrael. Schlomoh Goldman-Bombach Trotz der günstigen wirtschaftlichen Konjunktur in Erez Jisrael häufen sich die Fälle der Arbeitskonflikte. Obwohl Arbeit in genügendem Maße vorhanden ist und auch -die Löhne hoch sind, herrscht auf dem Arbeitsmarkt kein Friede. Die Ursache dieser Konflikte bestellt darin, daß es in Palästina kein Arbeitsgesetz gibt; und daher auch keine Behörde vorhanden ist, die im Namen eines solchen Recht sprechen könnte. Die jetzige Regelung der Arbeitsbedingungen und das sonstige soziale Recht beruht meist auf Minhagim, die sich eingebürgert haben, ohne aber gesetzlich festgelegt zu sein. In sozialer Hinsicht unterscheidet sich Erez Jisrael in vielem von anderen Ländern. Zunächst hat es keine an der inneren Entwicklung des Volkes interessierte Regierung, die sich um die soziale Hebung des Volkes kümmern würde. Der Oberkommissar hat nur das Land zu verwalten, um den Frieden besorgt zu sein, die Finanzen zu ordnen, öffentliche Arbeiten zu bestimmen und das Gesundheitswesen zu überwachen; die sozialen Fragen überläßt er der Bevölkerung zur Regelung. Weiterhin unterscheidet sich Erez Jisrael noch dadurch, daß seine jüdische Bevölkerung nicht nur für ihre eigene wirtschaftliche Einordnung sorgt, sondern sich darüber hinaus noch um eine große jüdische Einwanderung bemühen muß. Damit verbunden ist als drittes Unterscheidungsmerkmal eine starke Initiative des Arbeiters, der sich bemüht, zur Ansiedlung zu kommen oder sich sonst unabhängig zu machen, um seinen Arbeitsplatz für einen weiteren Einwanderer frei zu machen. Die letztgenannte Erscheinung ist überhaupt charakteristisch für den palästinensischen Sozialismus. Während in Europa die Arbeiterschaft ein organisiertes kapitalistisches System bereits vorfand, trifft in Erez Jisrael eine organisierte Arbeiterschaft eine noch unentwickelte Wirtschaft an. In Europa mußte gegen das bestehende System angekämpft werden, während die palästinensische Arbeiterschaft gleich eine Wirtschaft nach ihren Vorstellungen bauen kann; ihr Sozialismus ist also ein konstruktiver. Daher hat auch in keinem Lande die Arbeiterschaft so viel eigene Siedlungen, Genossenschaften, kooperative Fabriken' und Werkstätten wie die palästinensische. Gerade die ungeregelten sozialen Verhältnisse des Landes geben dem Arbeiter den Antrieb zu seiner wirtschaftlichen Entfaltung. Er ist durch den Staat nicht gegen Krankheit und Alter versichert, und dies in einem Lande, in dem ein subtropisches Klima herrscht, dem er sich anpassen muß und bei einer Konstitution, die sich erst überhaupt auf die ungewohnte körperliche Arbeit umstellen soll. (Die Kuppat-Cholim ist eine private Krankenkasse der Arbeiter, die sie ohne staatliche Unterstützung aus eigenen Mitteln erhalten müssen und dergegenüber der Arbeitgeber keinerlei Verpflichtung hat.) Die weiten Kreise des bürgerlichen Jischuw haben noch nicht erkannt, daß eine Nation für das Volksganze verantwortlich zu sein hat und jeder Volksgenosse sein Opfer dazu beitragen muß. Der Durchschnittsbürger glaubt, seiner nationalen Pflicht genügt zu haben, wenn er die Grenzen des Landes überschritten hat, er will mit der Einwanderung frei von weiteren" Aufgaben sein. Daher ist die Beschäftigung jüdischer Arbeiter keine so selbstverständliche Angelegenheit,1 wie es allgemein geglaubt wird, und in sozialer Hinsicht kennt der Bürger keine Verantwortung gegenüber der Lage seines arbeitenden Volksgenossen. Das Neuartige im Aufbau besteht darin, daß das gesamte Volk einen Umschichtungsprozeß