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Zion · 1933-01-01 · 1 (1.1933) · p. Seite 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zion
Volume
5 (1933)
Issue
1 (1.1933)
Date
1933-01-01
Page
Seite 5 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 1 ZION Seite 5 Wegweisern. Und wenn unseren Jubilar eine außergewöhnliche Vielseitigkeit auszeichnet — gefeiert wird er als der gottbegnadete jüdische Dichter mit der reichen jüdischen Seele, der wie kaum ein Zunftgenosse unbegrenzte Liebe für alle traditionellen jüdischen Güter empfindet, wie keiner seiner Kollegen Verständnis für alles Erhabene im nationalen und religiöse! Judentum besitzt, der wie ke'ner seiner Gesinnungsgenossen Achtung und Wertschätzung entgegenbringt jer.en uralten jüdischen Werten, unter ihnen dem „h iiiigen'1 Sabbatfür deren Erhaltung er zu jeder Zeit eintritc und kämpf:. Und so grüße ich den hochverehrten und lieben Mitkämpfer, der ltolltntlich nicht ai : halben Wege Steilen bleiben wird, im Kampfe für die Heilighaitung des Sabbath mit den Worten eines Sabbath- Poeten, der in seiner ßegeisteru.ig für die- „Königin Sabbath ' sein no niTT - L'ed sang, das mit den Worten schließt: cjjynan;nrmo natr nv N2n oSiy yya .nnn1? 1S3' l .rvtra {'Ssnn ,n n a 21*1 h ist» res!.nn:«i d 31 n'ssn unns Zur religiösen Wesensfrage des neu hebräischen Schrifttums. Von Dr. Abraham Schlesinger, Buchau a. F. Das iuue hebräische Schrifttum ist zweifellos nicht mehr religiöser Art. Es umfaßt, mindestens der Absicht naen, alle Literaturgebiete überhaupt, es will allgemeine jüdische NationallLeratur sein. Vom Stand, unkt des geschichtlichen, des ganzheitlich religiös-nationalen Judentums aus birgt dieser Zustand ein ernstes Problem: das der Säkularisierung des Judentums auf dem Gebiete der Literatur. Bei einem Volk, dessen ganze Kultur, dessen ganzes Volkstum, bisher in seinem Schrifttum, einem religiösen Schrifttum, wurzelte, kommt dem I roblem besondere Bedeutung zu. Seine Klärung hängt \or/üg!ich von der genaueren re;,tstdiung ab, was wir eigentlich unter dem Begriif „leigiöses Schrifttum" zu verstehen haben. I. Was bedeutet „jüdische Religion" in ihrem geschichtlich bestimmten Sinn? Gestützt auf unsere früheren Ausführungen über das allgemeine Problem der Säkularisierung des Judentums*) genügt jetzt einfach die Wiederholung: Jüdische Religion i;t das ganze, grundsätzlich alle Lebensgebicte umfassende, jüdische Volkstum unter der Idee des B r i t h , der Gotterwähltheit Israels, *; Monatsschrift f. Gesch. und Wissensch, des Judentums, 71. Jahrg. 1927. seiner Aufgabe, heiliges oder Gottesvolk zu sein. Konkret-inhaltlich bedeutet die B'rithidee* Bundeslehre und Bundesgesetz, in „schriftlicher und mündlicher Thora' gegeben, geprägter Form, die lebend sich entwickelt. Jüdische Religion heißt demnach kenkret: das grundsätzlich alle Gebiete des Lebens umfassende Volkstum Israels, insofern es normiert ist durch die Thoralehre und das Thoragesetz. Von da aus ergibt sich sofort der Begriff des religiösen jüdischen bezvv. hebräischen Schrifttums als der Gesamtheit aller überhaupt möglichen Literaturgebiete und literarischen Schöpfungen, insofern sie ur.ter der normierenden B'rithidee stehen, d. h. irgendwie im Geiste der B'rithlehrc und des B'rithgesetzes gehalten, vom Geiste der Thora getragen und erfüllt sind. Die religiöse hebräische Literatur umfaßt mithin nicht nur etwa Gesetzesforschuug, Gebetsdichtung, Homiletisches und Reügionsphilosophisches, sondern eben alies in hebräischer Sprache Geschriebene ohne Rücksicnt auf den Sioff, wenn dieser nur irgend in Gemäßheit der B'rithidee, im Geiste der Thora, gestaltet ist. Natürlich gelangt man so zu keiner sonderlich exakten Bestimmung des Begriffs der religiösen hebräischen Literatur, er erscheint vielmehr recht vag und dehnbar. Mit streng hdachischen Einzelvorschriften, genauen Ge- und Verboten, läßt sich auf dem Gebiete de; Schrifttums offenbar kaum viel anfangen. Ein Schulchan Aruch für die hebräische Nationalliteratur wäre fast ein wenig lächerlich. Dennoch halte ich es für durchaus unbefriedigend, das ganze Problem so im Allgemeinen und Unbestimmten stecken zu lassen. Außerdem ist es grundsätzlich, vom Wesen des geschichtlichem, des religiös-nationalen Totaljudentums her, erfordert, ein derart wichtiges jüdisches Lebensgebiet, wie das des nationalen Schrifttums, einigermaßen bestimmter, exakter, sozusagen doch etwas mehr , halachisch", zu normieren. Dies aber' muß gelingen, wenn wir uns an das Grundwerk der jüdischen Literatur und zugleich der jüdischen Religion selbst wenden, an die Thora. Vor allem finden wir hier eine induktive Bestätigung der bisher deduktiv vom Begriff der jüdischen Religion aus gewonnenen Einsicht in das Wesen des religiösen- Schrifttums des jüdischen Volkes. Die Thora enthält die verschiedensten, an sich nicht notwendig immer religiösen, Literaturgebiete und -Stoffe: die meisten Dichtungsgattungen, Geschichtserzählung und -Deutung, Weltanschauliches, Recht, Politisches, Wirtschaftliches, Sozial-Ethisches, Pädagogisches, Medizinisches usf. Sie tnthält Nationalts, Uni-

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