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Zion · 1932-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1932) · p. Seite 53

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zion
Volume
4 (1932)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1932)
Date
1932-06-01
Page
Seite 53 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 6/7 ZION Seite 53 von „Hagada" nebeneinander auf. Einmal die (Religions-) Philosophie, die schon von Philo ihren Ausgan? nehmend seit Saadja für Jahrhunderte eine starke Geistesmacht im Judentum wird. Sodann die Kabbala, die jüdische Mystik, und schließlich die hebräische (religiöse) Dichtung, der auch größtenteils die Liturgie zugehört. In der neueren Zeit hat der Chassidismus das rein Glaubens- und Gefühlsmäßige der jüdischen Religion nachdrücklich betont. Und vielleicht darf man auch den religiösen Liberalismus einigermaßen diesem Zusammenhang einordnen, insofern es ihm hauptsächlich auf das Gedankliche und Gefühlsmäßige, den „Geist" und „Glauben" des Judentums ankommt gegenüber der Orthodoxie, die mehr das Gesetz, seine Erforschung und Betätigung, heraushebt. Immer also, sehen wir, hat sich in der jüdischen Religions- oder Kulturgeschichte das Glaubensmäßige neben dem Gesetzlichen eigene, selbständige Ausdrucksformen zu schaffen gewußt, gibt es, wie man kürzer sagenkann, Hagadisches neben dem Halachischen. Von welcher besonderen Art ist nun das Verhältnis zwischen dem Glaubensmäßigen, der Weltanschauung, dem „Glauben" des Judentums und ihren hagadischen Ausdrucksformen einerseits und dem Gesetz auf der andern Seite? Faßt man die Frage rein geschichtlich, so genügt hier der Hinweis, daß Hagada und Halacha bisweilen geschwisterlich verbunden waren, bisweilen aber auch in einem gewissen Spannungszustand lebten. Allein nicht um den geschichtlichen Sinn der Frage geht es uns, sondern um den der G e 11 u n g. Welche Geltung hat das Glaubensmäßige und sein hagadischer Ausdruck in der jüdischen Religion neben dem Gesetz? Wie soll das gegenseitige Verhältnis sein? Die Antwort stößt auf eine naheliegende Schwierigkeit. Sie muß einseitig ausfallen, je nachdem man sich an die gesetzlichen oder an die hagadischen Teile des jüdischen Schrifttums wendet. Hinwiederum droht die Gefahr völliger Subjektivität und Willkür, wenn man irgendwelche fremden, nicht aus den erwähnten Quellen hergenommenen, Wertmaßstäbe anlegt. Dennoch besteht die Möglichkeit einer durchaus objektiven Antwort. Zunächst läßt sich aus der bisherigen Erörterung eine bestimmte Vermutung folgern. Wenn in der mehrtausendjährigen Religions- oder Kulturgeschichte des jüdischen Volkes immer Hagadisches und Halachisches zugleich aufweisbar sind und nebeneinander stark merklich hervortreten, so darf man annehmen, daß eben das . rein Glaubensmäßige und das rein Gesetzliche in einem noch näher zu bestimmenden Sinn untrennbar zusammengehören, gemeinsam, in ihrer Zuordnung, erst das Ganze und die Einheit der jüdischen Religion konstituieren. Die Vermutung wird bestärkt durjeh einen Blick auf die strukturelle Beschaffenheit der Grundquellen des Judentums, Bibel und Talmud. Halachisches und Hagadisches sind so ineinandergefügt, daß diese eigentümliche Verflechtung erst der Bibel ^v'ue dem Talmud ihren besonderen Charakter und ihre besondere Einheit gibt. Die Einheit der Form hebt die Zweiheit des Stoffes in sich auf. Der Eine religiös-schöpferische Geist, das Eine, bei aller inneren Entwicklung seine Identität wahrende, religiös-schöpferische Selbst des jüdischen Volkes, steht gleicherweise hinter dem gesamten, aus halachischen wie aus hagadischen Bestandstücken zusammengesetzten, jüdischen Schrifttum. Wir stellen nach alledem jetzt nochmals die Frage: von welcher besonderen Art ist das Zusammengehörigkeitsverhältnis zwischen dem Glaubensmäßigen, der Weltanschauung, des Judentums und dem Gesetz? Und entsprechend zwischen der Hagada und der Halacha? Man könnte an ein Wort Mosis im Deuteronomium anknüpfen. Nach eindringlicher Mahnung an das Volk, die Gesetzesvorschriften gewissenhaft zu hüten und zu erfüllen, heißt es: denn dies ist eure Weisheit und Einsicht vor den Augen der Völker.... Vor aller Welt zeigen diese „Satzungen und Rechte" die „Weisheit und Einsicht" Israels — sie zeigen sie, drücken sie aus. Das Gesetz ist die eigentliche, die adäquate, geschichtliche Ausdrucksform des Geistes, der Weltanschauung, des Glaubens Israels. Gewiß können und dürfen sich der Glaube, die Weltanschauung, der Geist Israels außerdem auch andersartig äußern und sie haben es stets getan: als Hagada, religiöse Dichtung, Philosophie, Kabbala usw. Ihre spezifische Hauptausdrucksform jedoch ist, wie gesagt, das Gesetz. Der Glaube des Judentums zeigt sich primär im Gesetz, sekundär in der „Hagada". Die Halacha ist Tatausdruck ,die Hagada Wortausdruck des jüdischen Glaubens. Im Anfang aber war die Tat. Bei allen einzelnen Gesetzesgruppen des Judentums läßt sich dieser Sachverhalt nachweisen. Nehmen wir z. B. den Sabbat, die zentrale Einrichtung der jüdischen Religion. Die Bibel nennt ihn ein „Zeichen", einen Hinweis also auf die Idee des Einen Schöpfergottes, der Einen Menschheit, des Bundes mit Israel. Die Grundideen des Judentums sollen im Sabbath zum Ausdruck gelangen. Er selbst ist eine sehr

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