Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 4 (1932)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1932)
- Date
- 1932-06-01
- Page
- Seite 52 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3133276-3139319-3139323--0664-3140204- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 52 Z 10 N Nr. 6/7 halb das Erliegen ihres Besiedlungspunktes im Lande zu befürchten sei und die Folge ist, nicht daß das Misrachi-Mitglied nach seinen offensichtlich erfolglosen Bemühungen aus der Exekutive austritt, sondern daß es das Amt weiter ausübt als Vertreter einer Fraktion, in der gleichzeitig die Aufkündigung der Gefolgschaft für den Keren Hajessod proklamiert wird, eine offensichtliche Unbotmäßigkeit gegenüber der Gesamtorganisation. Das soll nicht heißen, daß hier für eine neue Demission aus der Exekutive Stimmung gemacht wird. Aber die Parallele zu dem Standpunkt, den der Misrachi im Aktions-Komitee Anfang des vorigen Jahres eingenommen hat zu den jetzigen Vorkommnissen ist zu pikant, als daß man nicht darauf hinweisen müßte und andererseits ist es nicht eine Sache der Pikanterie, sondern primitivster politischer Moral, daß eine Gruppe, die in der Leitung vertreten ist, Disziplin soweit hält, daß sie nicht eine Propaganda entfaltet, die, wirklich durchgeführt, die Organisation an den Rand des Abgrunds bringen müßte. Der Glaube im Judentum. Von Dr. A. Schlesinger, Buchau a. F. Das geschichtliche Wesen des Judentums oder genauer des jüdischen Volkstums, d. h. der schöpferischen Gründkräfte und der wirklichen Entfaltung des jüdischen Gemeinschaftslebens, ist Religion, aber Religion von ganz besonderer Art. Sonst bedeutet Religion vor allem Glaub e n, eine bestimmte Glaubenslehre und deren Pflege in vorgeschriebenen Formen, im „Kultus". In der Religion, dem religiösen Volkstum, Israels fehlt ebenfalls keineswegs das Moment des Glaubens und der Glaubenspflege. Nur unterscheidet sich hier das Glaubensmäßige vom Glauben anderer Religionen teilweise inhaltlich, vorzüglich aber nach seiner Aeußerungsa r t und seiner Stellung im Gefüge des Ganzen. Innerhalb des Judentums hat offensichtlich das auf eine bestimmte Gestaltung und Ordnung des gesamten öffentlichen und persönlichen Lebens ausgehende Gesetz die Vorherrschaft. Die Gesetzeslehre, Gesetzesforschung, Gesetzerfüllung, bildet, wie anderwärts Glaube und Kultus, das bezeichnende Merkmal der jüdischen Religion. Die spätere hebräische Sprache gebraucht für „Religion" geradezu das Wort Dath, Gesetz. Wie steht es nun eigentlich im Judentum um den Glauben und sein Verhältnis zum Gesetz? Zunächst: Worin besteht überhaupt der jüdische „Glaube"? Gleich diese Frage stößt auf eine eigentümliche und sachlich vielsagende Schwierigkeit. Es gibt nämlich keine verbindliche jüdische Dogmatik, die eindeutig lehrt, was „geglaubt" werden muß. Es gibt nur die Vielheit der in der jüdischen Literatur enthaltenen irgendwie religiösen Anschauungen, Ideen, Konceptionen, Begriffe, die im einzelnen jeweils innerhalb sehr weiter Grenzen verschiedentlich auffaßbar und deutbar sind. Die Ideen des Einen Gottes, der Schöpfung, der Offenbarung, der sittlichen Freiheit des Menschen, der Unsterblichkeit, der messianischen Zukunft, der Erwählung Israels, seien als Beispiele genannt. Sie zeigen ohne weiteres, daß es sich jedesmal um ganze Gedankenreihen und Ideenkomplexe handelt, die trotz mehrfacher Versuche schlechterdings nicht in kurze und präzise Formulierungen, in „Glaubenssätze", zupressen sind. Es geht einfach um die gesamte freischwebende Fülle des in der Ueberlieferung unmittelbar gegebenen oder aus ihr erst zu erschließenden reinen Gedankengehalts des Judentums im Unterschied von seinem reinen G esetzesgehalt. Insofern das Ganze im Grunde weltansc h a u 1 i c h e r Art ist, Sinndeutung des Seins, der Natur wie des Lebens, unter bebesonderer Hinwendung auf das eigene, jüdische Sein und die eigene, jüdische, Geschichte, insofern also letztlich Urannahmen, Ursetzungen vorliegen, die einer e xaktwissenschaftlichen Beweisführung nicht mehr zugänglich sind, darf hier immerhin vom „Glauben", vom Glaubensmäßigen, des Judentums gesprochen werden. Daß aber dieses Glaubensmäßige in der Religion Israels stets eine große Rolle gespielt und neben dem Gesetzlichen auch selbständigen Ausdruck gefunden hat, zeigt schon ein flüchtiger Blick auf die jüdische Literatur- und Geistesgeschichte. Der für das Gesetz grundlegende Teil der Bibel selbstj das Fünfbuch, enthält neben- und ineinander gleichzeitig gesetzliche und rein glaubensmäßige Stücke. Geschichtliches, Metaphysisches, Ethisches, steht neben, zwischen im Zusammenhang mit Ge- und Verboten. Die übrigen Bücher der Bibel vollends sind vorwiegend nichtgesetzlicher, erzählender, prophetischer, poetischer Art. In dem an die Bibel anschließenden talmudisch-rabbinischen Schrifttum unterscheidet man terminologisch und grunas. '^lich zwischen Halacha und Hagada, dem ^.^tzlichen Stoff und dem Andern, das eben nicht G^-etzliches ist: Lehren, Erzählungen, geschichtlic. e Ueberlieferungen, Sagen, Legenden, Apolegetisches, Philosophisches, Ethisches, Pädagogisches, Hygienisches usw. Gleichzeitig und später treten noch mehrere andere selbständige Formen