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Zion · 1932-08-01 · Heft 8 (August 1932) · p. Seite 70

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zion
Volume
4 (1932)
Issue
Heft 8 (August 1932)
Date
1932-08-01
Page
Seite 70 (sequence 12)
Language
German
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Seite 70 Z T 0 N Nr. 8 Resolution zu Scheich-Abrek. Von der Zentrale des Zeir -Misrachi geht uns folgende Resolution mit der Bitte um Veröffentlichung zu. Das V. Bundeslager des „Zeire Misrachi" für Deutschland erhebt Protest gegen die Behandlung des „Hapoel Hamisrachi", die Organisation der gesetzestreuen Arbeiterschaft in Palästina, durch die Exekutive der Jewish Agency. Der XVII. Zionistenkongreß hatte beschlossen, Scheich Abreik, die einzige Kwuza des „Hapoel Hamisrachi", die ihm, trotz seines über zehnjährigen Bestehens, durch den Keren Kajemeth und Keren Hajessod ermöglicht wurde, erstmalig in das ordentliche Budget aufzunehmen und finanziell sicherzustellen. Wir müssen feststellen, daß die Exekutive diesem Auftrage in keiner Weise nachgekommen ist und so heute die einzige Kwuza der gesetzestreuen Arbeiterschaft in Palästina vor dem Zusammenbruch steht. Wir verlangen von der Exekutive, daß sie den Beschluß des Kongresses zur Durchführung bringt. Die gesetzestreue Jugend in der Zionistischen Organisation macht mit allem Nachdruck ihr Lebensrecht geltend und wird für dieses Recht zu kämpfen wissen. Das V. Bundeslager des „Zeire Misrachi" für Deutschland fordert alle deutschen Zionisten auf, den Kampf für die gesetzestreue Arbeiterschaft mitzuführen. Geisa, den 29. Juli. Der Konflikt zwischen der Histadruth und dem Kibbuz Rodges. Der Kibbuz Rodges hat vor etwa zwei Monaten die Anlage von 100 Dunam Pardeß für eine Siedlung belgischer Juden in der Gegend zwischen Petach-Tikwah und Hadar von dem Verwalter der Siedlung, Herrn Aratin, vertraglich übernommen. Erst einige Wochen nach Abschluß des Vertrages mit dem Kibbuz Rodges knüpften Vertreter des Kibbuz Hameuchad in Petach-Tikwah (Angehörige der Histadruth) mit Herrn Aratin Verhandlungen an wegen Uebergabe der Arbeit an sie. Herr Aratin erklärte ihnen jedoch, daß er die Arbeit bereits vergeben habe und vom Vertrage nicht zurücktreten könne. Dagegen übergab er ihnen die Errichtung des Zaunes, eine Arbeit, die im Vertrage nicht inbegriffen war. Daraufhin versuchten Arbeiter der Histadruth durch Aufstellung von Posten und andere Maßnahmen, die Chawerim des Kibbuz Rodges gewaltsam an der Arbeit zu hindern. Es kam wiederholt zu Schlägereien und sogar zu einem organisierten Ueberfall ,bei dem ein Chawer vom Kibbuz Rodges so zugerichtet wurde, daß er für einige Tage arbeitsunfähig war. Die Polizei mußte zu Hilfe gerufen werden; sie nahm auch mehrere Verhaftungen vor. Dieser Zustand dauerte leider einige Zeit, bis endlich der Waad Leumi um Entscheidung angerufen wurde. Der Waad Leumi hat nunmehr die Vertreter des zuständigen Arbeitsbüros der Histadruth und die des Hapoel Hamisrachi zu einer gemeinsamen Besprechung eingeladen und folgenden Beschluß verkündet: Die Leitung des Waad Leumi hat die Vertreter des Arbeitsbüros der Histadruth und des Kibbuz Rodges zu den zwischen ihnen bestehenden Streitigkeiten, in Zusammenhang mit der Arbeitsleistung bei Herrn Aratin, gehört und erklärt hierzu folgendes: In Uebereinstimmung mit dem Abkommen (vom 13. Sivan 5690), das zwischen der allgemeinen Histradruth und dem Hapoel Hamisrachi über die Arbeitsverteilung besteht, muß jede Streitigkeit dieser Art zur Schlichtung und Entscheidung vor eine gemischte Kommission, die sich aus Vertretern der Vorstände beider Organisationen zusammensetzt, kommen. Die Leitung des Waad Leumi verpflichtet hiermit beide Parteien, binnen 48 Stunden diesen Beschluß auszuführen. Bis zur Beilegung des Falles durch beide Partei-Instanzen wird folgendes angeordnet: Die Wachtposten sind zu entfernen, die Arbeit wird zur einen Hälfte von Mitgliedern des Kibbuz Rodges und zur anderen Hälfte von Mitgliedern des Arbeitsbüros der Histadruth im Hadar geleistet. Die Mitglieder des Hapoel Hamisrachi haben ein Vorzugsrecht. Für den Fall, daß eine der beiden Parteien den Beschluß nicht zur Ausführung bringen sollte, wird ihr die Verantwortung für die Folgen auferlegt. Trotzdem dieser Angriff der Histadruth sich gegen den Hapoel Hamisrachi und speziell gegen unsere deutschen Chawerim richtet, haben wir den Sachverhalt mit besonderer Objektivität dargestellt und nur diejenigen Tatsachen, die aus den Erklärungen beider Parteien als feststehend angesehen werden können, mitgeteilt. Im Interesse des Jischuw, aber insbesondere im Interesse der gesamten palästinensischen Arbeiterschaft hoffen wir, daß diese besorgniserregenden Streitigkeiten baldigst in gerechter Weise beigelegt werden. Die Bedeutung dieser Zwischenfälle geht allerdings weit über den Einzelfall hinaus. Die Forderungen nach einem allgemeinen Arbeitsgesetz und nach neutralen Arbeitsvermittlungsämtern

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