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Zion · 1932-04-01 · Heft 4-5 (April 1932) · p. Seite 35

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zion
Volume
4 (1932)
Issue
Heft 4-5 (April 1932)
Date
1932-04-01
Page
Seite 35 (sequence 5)
Language
German
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Mr. 4/5 Z I O N Seite 35 lischen Politikern aller Parteien. In einer ausführlichen Parlamentsdebatte wurden die Ungerechtigkeiten der Untersuchung und die Gefahren der Durchführung der Mandatsverpflichtungen festgenagelt. Fast gleichzeitig begannen Verhandlungen zwischen einer Kommissjon aus Kabinett-Mitgliedern und Vertretern der Executive der Jewish Agency und nach längeren eingehenden Konferenzen wurde ein Brief des Prime Ministers MacDonald an Dr. Weizmann veröffentlicht, der als authentische Interpretation des Weißbuchs gelten sollte. Obwohl in diesem Dokument noch nicht alle wesentliche Punkte des Weißbuchs behandelt worden waren (weitere Besprechungen über die noch nicht interpretierten Fragen sollten folgen), so enthielt es doch eine Reihe sehr wichtiger Feststellungen. So wurde der höchst vage Ausdruck Hope Simpsons und des Weißbuchs von den „verdrängten Arabern", deren Ansiedlung auf dem Lande forciert werden sollte, dahin definiert, daß er nur solche Personen bezeichne, „bei denen gezeigt werden kann, daß sie von den von ihnen okkupierten Ländereien infolge des Uebergangs der Böden in jüdischen Besitz abgedrängt worden waren, und die weder anderen Boden, noch eine andere ebenso befriedigende Beschäftigung finden könnten". Der Brief stellte dann fest, daß die Anerkennung der Verpflichtung gegenüber diesen landlosen Arabern „keineswegs eine Abweichung von den weiter gesteckten Zielen der Landentwicklung sei, welche die Regierung als das durchgreifendste Mittel zur Förderung der Errichtung eines Nationalheims für die Juden ansieht". Das Schreiben legt dann dar, daß bei der Formulierung einer Politik für ländliche Ansiedlung „die Regierung alle Umstände in Betracht ziehen müsse, die zu den Hauptzwecken des Mandats in Beziehung stünden", d. h. die Fläche des kultivierbaren Landes, die Möglichkeiten der Bewässerung und die Aufnahmefähigkeit des Landes in Bezug auf Einwanderung. Weiter wurde angekündigt, daß die Regierung beabsichtige, eine umfassende Untersuchung anzustellen, „um unter anderem festzustellen, welche Staats- und sonstigen Ländereien für geschlossene Ansiedlung von Juden mit Rücksicht auf die Verpflichtung, die gemäß Artikel 6 des Mandats der Mandatarmacht obliegt, verfügbar sind, oder vernigbar gemacht werden können". Darüber hinaus wurde in unverständlichen Ausdrücken er> klärt, daß die Erklärung über die Politik der Regierung „kein Verbot der Erwerbung weiterer Ländereien durch Juden enthielt", noch ein solches beabsichtigt sei, sondern daß es ihre „definitive Absicht sei, eine aktive Entwicklungspolitik einzuleiten, von der sie glaube, daß damit sowohl Juden wie Arabern greifbarer und dauernder Nutzen erwachsen wird". Was die Regulierung der jüdischen Einwanderung angeht, so zerstreute der Brief die im Weißbuch von 1930 enthaltene Vorstellung, daß eine Einwanderungssperre eintreten müsse, und bestätigte erneut den in dem Weißbuch von 1922 niedergelegten Grundsatz, daß es nur wesentlich sei, Sicherheiten zu schaffen, daß die Einwanderung der palästinensischen Bevölkerung als Gesamtheit nicht zur Last fallen und daß sie nicht irgend einen Teil der gegenwärtigen Bevölkerung seiner Beschäftigung berauben. Schon bei der erwähnten Parlamentsdebatte hatte namens des Kolonialamts der Unterstaats- Sekretär Shiels angekündigt, daß die Regierung einen Betrag für Land- Entwicklungszwecke zur Verfügung stellen würde. Damals wurde eine Summe von etwa 2 500 000 Pfund genannt. Im Juli 1931 nun erfolgte die Ernennung des Mr. Lewis French zum Landentwicklungs-Direktor. Die Aufgabe, deren Durchführung ihm zunächst aufgetragen wurde, umschrieb ein Brief Passfields an den damaligen High Commissioner wie folgt: 1. Ein Verzeichnis der verdrängten Araber — laut der Definition im Briefe des Premierministers aufzustellen; 2. Einen Plan zur Wiederansiedlung solcher verdrängten Araber nebst einem Kostenanschlag auszuarbeiten. 3. „Untersuchungen anzustellen über die Methoden, die notwendig sind, um in den Grenzen der verfügbaren Mittel die Absichten der Regierung in Bezug auf Landentwicklungspolitiki wie sie im Briefe des Premier-Ministers skizziert wurden, durchzuführen"; hierzu sollten auch Untersuchungen über Staats- und sonstige Ländereien, die für eine dichte Besiedlung mit Juden zur Verfügung gestellt werden könnten, sowie über die angebliche Zusammendrängung der Fellachen in der Hügelregion gehören; und endlich 4. auch die folgenden Fragen zu untersuchen: a) „ob es tunlich und ratsam sei, Kredite für für arabische Bauern und jüdische Siedler zu beschaffen; im Bejahungsfalle, welches die beste Methode zur Erreichung dieses Zieles sei", b) „Vorschläge für Drainage, Bewässerung und anderweitige Urbarmachung von Ländereien, die gegenwärtig gar nicht oder nur in beschränktem Ausmaße bebaut werden, zu machen". Trotzdem diese Untersuchung erst angeordnet worden war ,trug sich die Regierung mit der Absicht, eine sogenannte „Land ordinance" in

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