Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 3 (1931)
- Issue
- 1-2 (1.1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 14 Z I O N Nr. 1/2 besprochen wurde, sich heftig gegen die Fußballspiele am Sabbath wendete. Aus den darauf reagierenden Einsendungen der Sportvereine ergab sich die befremdende Talsache, daß diese die Sabbathspiele vor allem auch wegen der großen Kasseneinnahmen nicht missen wollen. Es handelt sich also nach eigener Angabe' der unmittelbar Beteiligten garnicht ausschließlich um das in der Diskussion oft in den Vordergrund gerückte Recht der Jugend, sich am Sabbath sportlich auszuleben, sondern um eine i. T. auch geschäftliche Angelegenheit. Dieser Sachlage hat der Waad Haleumi in doch wohl sehr weitgehender Toleranz durch eine nicht unerhebliche Subvention an die Sportvereine Rechnung getragen, um auf diese Weise seinen bekannten Pakt mit der Agudath-Israel durchführen zu können. Um so anerkennenswerter ist es. daß Raw Jeschaja Schapira in einem Artikel des .,Haarelz'" auch die andere Seite der Frage freimütig würdigt'. Er erkennt an, daß der palästinensische Jude in seinem Sabbath zwar einen religiösen Feiertag, aber keinen eigentlichen Ruhe- und Festtag habe, der zu jeder erwünschten Tätigkeit offen stehe. Es fehlt sozusagen der Sonntag, den der Referent einmal den „Schabbesgoi unter den Wochentagen'- genannt hat. Als Ersatz schlägt Raw Schapira den jüdischen Aemtern und Kaufleuten vor, einen Wochentagsnachmitlag frei zu geben, der dann dem Sport zu dienen hätte. Die Anregung ist sehr bemerkeaswert und vielleicht auch wirtschaftlich gerade in dieser Krisenzeit durchführbar. Ein mehr außenpolitischer Anlaß zur Behandlung der Sabbatlifragc war die Zwangssonntagsruhe bei den Regierungsarbeiten in Atlilh. Die Proteste dagegen betonten stets, auch soweit sie im „Dawar'' erschienen sind, neben dem nationalen ebenso den religiösen (.»ehalt des Sabbaths. Freilich darf nicht verschwiegen werden, daß der an sich wichtige und notwendige Kampf um das Recht des Sabbaths in Palästina bei der Angelegenheit Atlilh in keiner ganz glücklichen Situation war. Es stellt nämlich fest, obwohl die hebräische Presse diese Tatsache noch niemals erwähnt hat, daß eine erhebliche Anzahl jüdischer Arbeiter ihre Arbeitsruhe freiwillig vom Sabbath auf den Sonntag verlegt hatte. Es wäre würdiger und zweckmäßiger, wenn diese Tatsache nicht dauernd unterschlagen würde. Intern hat man allerdings insofern mit ihr gerechnet, als Raw Ostrowski durch persönliche Einwirkung auf die betreffenden Arbeiter die Lage zu beinflussen suchte. Im ganzen bleibt bedauerlich, daß hier der Regierung mindestens eine Handhabe gegeben wurde. Eine sonderbare Gewerkschaft. Der ..Dawar'* berichtet: „Die „Menakrim" (Porseher) sind gelernte Arbeiter, deren Berufstätigkeit zugleich einen religiösen Zweck erfüllt und die daher meist auch persönlich religiös sind. Ein beträchtlicher Teil von ihnen ist im Lande geboren. Das „Exotische" dieses Berufszweiges hinderte eine Zeit, lang seine Organisierunj. Sie erfolgte seit einem Jahre und umfaßt alle betreffenden Arbeiter (in Tel-Aviv) — 20 Leute . . . Der Versuch ist vollkommen gelungen. Sie arbeiteten früher zu Unternehmerpreisen bei 80 Arbeitgebern (dies ist die Zahl der Schlächter in Tel-Aviv) unter stärkster gegenseitiger Konkurrenz . . . Mancher Familienvater verdiente nur ein halbes Pfund wöchentlich mit Zugabe von etwas Fleisch. Das Ziel der Organisation ist: Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen, gerechte Arbeils\erteilung, gleichmäßiger Lohnsalz bei allen Arbeilgebern, Durchsetzung des Prinzips der organisierten Arbeit. Erhöhung der Löhne. In all diesen Arbeitszweigen hat die Organisation Erfolge gehabt . . . Wegen der besonderen Bedingungen dieses Arbeitszweiges erhält jeder den Lohn für eine bestimmte Stundenzahl aus einer gemeinsamen Kasse, und zwar ohne Berücksichtigung der von jedem geleisteten Arbeit. Vielmehr erhält jeder Genosse am Ende der Woche den ihm zugemessenen Lohn und muß dafür die von der Organisation ihm zugewiesenen Arbeiten ausführen . . . Gegen die Möglichkeit von Plliehtverniichlässigungen ist durch einen Vertrag Vo:sorge getroffen, der Rechtskraft besitzt und für den Fall; der Nichterfüllung eines Paragraphen, z. B. Arbeitszuweisung, eine Geldstrale vorsieht. Es darf mit Befriedigung hervorgehoben werden, daß im Laufe des ganzen Jahres nur eine sehr geringe Summe auf Grund dieser Bestimmung in die Kasse geflossen ist . . . In jeder Woche findet eine Sitzung des Vorstandes statt, vor die jede innere Streitigkeit gebracht wird. Es fanden viele Sitzungen mit den Arbeitgebern und drei Streiks statt . . . Dies alles ermöglichte auch den Beginn einer ..gegenseitigen Hilfe" in Krankheitsfällen usw. . . . Vor der Generalversammlung, die demnächst zu Beginn des neuen Arbeitsjahres stattfinden soll, steht vor allem die Ausarbeitung eines Kollektivvertrages mit den Arbeitgehern . . ." Bleibt nur zu bemerken, daß der Träger all