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Zion · 1931-01-01 · 1-2 (1.1931) · p. Seite 10

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zion
Volume
3 (1931)
Issue
1-2 (1.1931)
Date
1931-01-01
Page
Seite 10 (sequence 12)
Language
German
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Seite 10 Z10N Nr. 1/2 Verhältnis zwischen jüdisch-nationaler Bewegung und dem Judentum als Weltanschauung anzuerkennen. Er erklärt aber immer noch die Religion "als eine solche Aeußerang des Volksgeistes, die Liebe und Ehrfurcht erweckt, die aber für den Nationaljuden als solchen picht bindend ist. Nur die Ethik, die nationale Moral, sei verpflichtend, sie müsse im Leben des freisinnigen nationalen Juden die Stelle der Religion einnehmen. Die Gefahr einer solchen Folgerung ist bei der kulturell-nationalen Begründung der Religion sehr groß. Man müßte demgegenüber wieder wissenschaftliche Beweise suchen für die Tatsache; daß die Wiederherstellung des jüdischen Gemeinwesens in Erez-Israel allein, ohne das erhaltende Moment des Gesetzes, den Bestand des Judentums nicht gewährleistet. Wir hätten also wieder indirekt rationale Beweise für die Religion nötig, die wir schon vorher ablehnten. Ein weiterer Einwand gegen diese Art der Begründung ist folgender: Nicht allein die Lösung materieller Judennot ist der Sinn und das Ziel unseres Zionismus. Wir erstreben ebenso das Ende der Juden tums not. das Ende der moralischen und geistigen Nöte der Juden im Galuth. Wir erstreben die Wiederverlebendigung der Religion. Die normale, materielle Existenz soll nur ein Mittel unsere Pflicht zu nJ'atPn mSj sein. Hier ist uns also die Religion Sinn und Ziel des Aulbaues Erez- Is-raels; andererseits haben wir dieses Ziel zu einem Mittel der nationalen Regeneration proklamiert. Wir geraten in einen Zirkel, der die Religion aus der nationalen Kultur erklärt und umgekehrt die Nation als „Ueberlieferungsgemeinschait" (um diesen Begriff Bubers zu gebrauchen) durch das gemeinsame Gesetz mitdeiiniert. Wir sind also zu dem Ergebnis gelangt, daß keine dieser Begründungen, weder die ethische und wissenschaftliche noch die religiöse und die nationalkulturelle die Voraussetzungen bieten, auf die wir unsere Plätze zu mison ovp gründen könnten. Mir sind keine weiteren fraglichen Möglichkeiten der Begründung bekannt, mit der wir uns auseinanderzusetzen hätten. Ich komme also zu dem Schluß: Es gibt keine Begründung unserer Ve r p f 1 i c h t u n g zu in Gesetz. Die Religion gründet sich auf nichts anderes, als auf sich selbst. Die Pflicht z u nnxon ovp, deren Gültigkeit u n a n - tastbar-ist, ist eine absolute. Sie gilt unabhängig von jeder Vo r a u s s e t z u n g und Begründung. Dieses Ergebnis ist scheinbar völlig negativ. Fragt uns ein Ungläubiger: warum haltet Ihr die mm. so müssen wir antworten: nur weil es uns von Gott befohlen wurde; ein Argument, das für den. der die min nicht anerkennt, vollständig nichtig ist. Vielleicht ist in dieser Situation die Wurzel dafür zu suchen, daß die Mission dem Judentum fremd ist. Wenn es auch Epochen gegeben hat. in denen einzelne Sekten Mission trieben, so ist doch der Unterschied zwischen den anderen Religionen einerseits, bei denen die Propaganda, die Belehrung der Ungläubigen und Heiden ein integrierender Bestandteil ist. und dem Judentum andererseits eklatant. Also: keine propagandistische Wirksamkeit! Keine Möglichkeit der Begründung! Eine allem Anschein nach äußerst ungünstige Situation! Wie sollen wir von hier aus zur Religion erziehen? Wenn wir genauer hinsehen, bemerken wir. daß unsere Schwäche gleichzeitig unsere Stärke ist. Dadurch, daß wir keine Begründung angeben, ist unsere Position unanfechtbar. Wir erklären die Religion aus sich selbst. Wir unterwerfen sie keiner außer ihr liegenden Bedingung. Die Erziehung zur Religion wird leicht, dadurch, daß wir nach dieser Erkenntnis hingehen dürfen und auf alle die Funktionen hinzuweisen vermögen, die die Religion für uns erfüllt, und die sie uns unentbehrlich machen. Diese Funktionen sind mehr oder weniger zufällig. Sie sind vielleicht nur von uns erfunden, und wem:« einmal die Erfüllung dieser Funktion überflüssig wird, so wissen wir. daß nichts Wesentliches damit angetastet ist, sondern nur der Sinn, den wir in das betreffende Gesetz hineingelegt haben. Wenn z. B. die hygienische Begründung des Sehweinefleischverbotes durch die eingeführte Fleischbeschau in Europa hinfällig wurde, so wird nur unsere erfundene Begründung, die wir zu unserer Erleichterung aulstellten, angegriffen, nicht aber das Gebot selbst. Nach der Grunderkenntnis, daß die Reinheit der Religion durch keinerlei Begründung angetastet: wird, ist es uns gestattet, für so viele Gesetze Begründungen zu finden, wie wir vermögen und wollen. Es sind uns nun eine Menge von Erziehungsmitteln zugänglich, deren Anwendung ohne diese Erkenntnis voller Gefahren steckte. Es wird uns und den Kindern, die wir erziehen sollen, die Erfüllung von Geboten bedeutend leichter, wenn wir ein konkretes Ziel sehen, dem sie dienen. Wir können nun unbedenklich auf die mannigfachen■ ethischen, religiösen und nationalen Funktionen hinweisen, die unsere Gesetze erfüllen. Freilich müssen wir immer eingedenk sein, daß diese Funktionen keine wesentlichen Bestandteile des Gesetzes sind,

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