Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 3 (1931)
- Issue
- 1-2 (1.1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3133276-3139326-3139327--0440-3139934- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 8 Z I 0 N Nr. 1/2 seine Erfüllung geboten sei. Es wird nun zweifellos gelingen, in jeder Religion große Gruppen von Geboten zu finden, die eine moralische Fundierung zulassen. Man stößt aber notwendigerweise überall auf Zeremonialgesetze. denen man bestenfalls im ganzen eine pädagogisch-moralisierende Wirkung zuschreiben kann, die aber keine speziell ethische Begründung zulassen. In unserem Falle würde die ganze Gruppe der D'piri/ für die sich kein dj?b finden läßt, diese Betrachtungsweise durchkreuzen, wenn wir nicht schon die Einsicht gewonnen hätten, daß wir diese Betrachtungsweise garnicht anwenden dürfen, weil wir die Religion auf diese Weise völlig durch eine Ethik ersetzen könnten. Die ethischen Elemente vieler Religionen entsprechen sich in weitem Maße und doch sind die Religionen grundverschieden. Die Ablösung der Religion durch die Ethik würde zu einer allgemeinen Menschheitsmoral führen, die von vielen Atheisten propagiert wird, die das gesellschaftliche Leben im Sinne von Gut und Böse regelt, die aber nicht mehr den Charakter einer Religion haben würde, die sich auf Glaubensgrundsätze aufbaut. Auch die Versuche, Beweise für die grundlegenden Glaubensätze der Religion zu bringen, und damit zu versuchen die Religion zu einer Wissenschaft zu stempeln, müssen wir ablehnen. Der Versuch, alle Irrationalitäten der Religion wegzuräsonieren, das Bestreben, Glaubenstalsachen rational zu beweisen, ist gleichzusetzen einer Säkularisierung der Religion in dem Sinne, daß der religiöse Gehalt verdrängt werden so!l zugunsten verstandesgemäßer, logisch beweisbarer Tatsachen. Es wird hiermit nicht das Bestreben gemeint, das dahinzielt, gewisse Gegensätze, die zwischen den Ergebnissen der Wissenschaft und den Dogmen bestehen, auszugleichen. Es soll nicht mit Säkularisierung bezeichnet werden, wenn z. B. ein moderner Naturwissenschaftler versucht die Forschungen seiner Wissenschaft über die Geschichte der Erde in Einklang zu bringen mit seinem Glauben an die Weltschöpfung, wie sie die min überliefert. Sondern es ist die grundsätzliche Einstellung gemeint, die nur das logisch Bewiesene als wahr hinnimmt und Irrational-Glaubenmäßiges als solches nicht gelten lassen will; die Einstellung, die die Methoden der Wissenschaft auf es anwendet, ohne durch Gründe, die außerhalb der Religion liegen, dazu veranlaßt zu sein. Auch in diesem Falle wäre die Religion ersetzbar durch Wissenschaft. Es wird vielfach behauptet, daß auch die Wissenschaft Glauben verlangt, nämlich den Glauben an die Richtigkeit und Gültigkeit der den eigenen Forschungen vorausgehenden Ergebnisse. Es sei das auch nur ein Autoritätsglaube an die Person der Wissenschaftler, an die Meinung eines Fachkollegiums, dessen Urteil genügen muß, weil ein Einzelner unmöglich . alle diejenigen für wahr deklarierten Gesetze nachprüfen kann, auf die er seine Arbeit aufbaut. Dieser Einwand ist vollkommen falsch. Denn er berücksichtigt nicht, daß die Ergebnisse der Wissenschaft prinzipiell geprüft wurden und noch heute nachprüfbar sind, während sich nicht exakt nachprüfen läßt, ob diese Wunder so und so stattgefunden haben: während sich ein exakter Beweis für die Existenz Gottes als prinzipiell unmöglich erweist. Sowohl die ethische, als auch die wissenschaftliche Begründung unserer Verpflichtung zur Religion müssen wir also ablehnen. Wie stellen wir uns aber zu der religiösen Begründung der Verpflichtung zum Gesetz? Sie sagt, daß das Gebet und auch die übrigen Gesetze Ausdruck des natürlichen Empfindens sind, das der Mensch Gott gegenüber verspürt. Das Erlebnis der Gotteserkenntnis sei der Urgrund der Religion. Nun mag — historisch gesehen — diese Anschauung stimmen. Sowohl bei den Naturreligionen als auch bei unserer Offenbarungsreligion mag das religiöse Erlebnis primär gewesen sein bei der Gruppe, die das Gesetz auf sich nahm. Schauer und Angst vor den Xaturkräften schufen bei den Naturvölkern die Formen der Anbetung und Opfer für die Götter. Das jüdische Volk hatte schon Jahre des Monotheismus, Generationen der Erkenntnis Gottes durchlebt, als es am Sinai das Gesetz auf sich nahm. Es hatte die WTunder, das unmittelbare Wirken Gottes erfahren. Die direkten Beweise der Allgewalt waren an ihm konkret geworden, und wenn auch das Volk immer wieder in seinem Glauben wankend wurde, so war doch zumindest bei mm \ra selbst das große religiöse Erlebnis da, auf Grund dessen, das Volk sein y»B>n nwj?3 sprach. Diese Tatsache zusammen mit der Erkenntnis, daß viele Gebote und Opfer (zum Beispiel alle Gebete) rein religiösen Sinn haben, könnte uns zu der Annahme verleiten, daß unsere Verpflichtung zum Gesetz religiös zu begründen sei. Diese Annahme ist falsch. Wir müssen, wenn wir von unserer Verpflichtung zum Gesetz sprechen, neben der historischen Betrachtung einen sehr wesentlichen Faktor berücksichtigen: Trotz der Verbundenheit mit unserer Vergangenheil ist bei uns kein einheitliches Erlebnis vorhanden. Das historische Bewußtsein ist nicht stark genug, das individuelle so zu durchdringen, daß wir heutigen