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Zion · 1931-01-01 · 1-2 (1.1931) · p. Seite 5

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Journal
Zion
Volume
3 (1931)
Issue
1-2 (1.1931)
Date
1931-01-01
Page
Seite 5 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 1/2 Z I 0 N Seite 5 wird, in der Tat, wie Weizmann sagt, „die Basis für jene Kooperation mit der Mandatanuacht wieder hergestellt ist, auf der unsere Politik aufgebaut ist". Dieser Auffassung der Zionistischen Exekutive hat sich auch die von der A.-C.-Sitzung im November eingesetzte politische Kommission angeschlossen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß sowohl die Exekutive wie die politische Konimission diese ..Interpretation" der Regierung mit demselben Protest aufgenommen hätten, wie das Paßfield-Weißbuch. wenn nicht die neue Erklärung tatsächlich eine völlige Abkehr von dem Statement o I P o 1 i c y bedeutete, und zwar in allen den Punkten, die oben als dessen Charakteristika erwähnt worden sind. Bezüglich der Mandatsverpflichtungen wird erneut bekräftigt, daß sie gegenüber dem jüdischen Volk und nicht nur gegenüber der jüdischen Bevölkerung Palästinas bestehen. Die (im Weißbuch charakteristischerweise nicht erwähnte) Präambel, in der die historische Verbundenheit unseres Volkes mit dem Lande anerkannt worden ist, wird „ausdrücklich bestätigt". Wenn der Jewish Agency und den Arbeiter-Organisationen ungerechte Vorwürfe gemacht worden waren, so stellt jetzt die Regierung fest, daß die Agency (und als solche fungierte bis Zürich allein die Zionistische Organisation) ..immer bereitwillig an der Durchführung der Mandatspolitik mitgearbeitet hat", daß sie den Wert der Arbeiter- und Gewerkschaftsorganisation in Palästina anerkennt und den Wunsch hat, sie in jeder Weise zu ermutigen. Haben diese und einige andere Punkte, so wesentlich sie sind, mehr theoretischen und deklarativen Charakter, so sind auch in "den praktischen Fragen bedeutende Besserungen zu verzeichnen. - Was die allgemeine Auslegung des Mandats betrifft, so hatte das Weißbuch und noch mehr der Hope-Simpson-Bericht aus den für uns wichtigen Artikeln 2 und 6 des Mandats weitgehende Schlüsse zugunsten gerade der nicht jüdischen Bevölkerung gezogen. In diesen Artikeln wird die Mandatarmacht verpflichtet, „das Land unter solche politische, administrative und wirtschaftliche Bedingungen zu stellen, welche die Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte gewährleisten'" (Artikel 2) und „die jüdische Einwanderung unter geeigneten Bedingungen erleichtern und zusammen mit der Jewish Agency die geschlossene Ansiedlung von Juden auf dem Lande zu fördern" (Artikel 6), wobei vorsorglich das erste Mal statuiert wird, daß „die Wahrung der bürgerlichen und religiösen Rechte aller Einwohner Palästinas ohne Unterschied der Abstammung und Religion gewährleistet", das zweite Mal, daß „die Rechte und die Lage der anderen Teile der Bevölkerung nicht beeinträchtigt werden". In überaus charakteristischer Weise waren diese beiden Artikel im Weißbuch unter denjenigen Teilen des Mandats zitiert, die ..von dem Schutz der nichtjüdischen Bevölkerung handeln", der für das jüdische Xationalheim geradezu grundlegende Artikel 2 war dagegen unter den „die jüdisch-nationale Heimstätte und die jüdischen Interessen" betreffenden Abschnitten des Mandats nicht einmal erwähnt worden! Die Schutzbestimmungen für die „anderen Teile der Bevölkerung" waren nun so ausgelegt worden, daß jeder Fortschritt jüdischer Arbeit hätte unterbunden werden können, wenn dadurch auch nur Einzelindividuen oder rückständige Berufsstände in ihrem Fortkommen gehindert worden wären. (Hope Simpson hatte z. B. auf die Schädigung der arabischen Kameltreiber durch Einführung des Automobilverkehrs hingewiesen!) Die Absätze 6. 7 und 15 des MacDonakl-Brieies enthalten Erklärungen, die. wenn sie auch noch nicht unserem Standpunkt voll gerecht werden, ihm jedenfalls näher kommen und vor allem die individuellen Fälle ausschalten. Wir hatten oben bereits auf die Unzuverlässigkeit der vom Weißbuch unternommenen Schätzung des anbaufähigen Areals aufmerksam gemacht. Wenn unser Memorandum schon die Möglichkeit angezweifelt hatte, nach der Methode Hope Simpsons auf Grund von Flugzeugaufnahmen kultivierbaren von nicht kultivierbarem Boden zu unterscheiden, so haben Autoritäten vom Range Sir John Russeis uns Recht gegeben. Die Regierung hält auch an diesen Zahlen jetzt nicht immer fest, sondern verspricht eine umfassende Untersuchung über die Fläche des kultivablen Landes, die Möglichkeiten der Bewässerung usw. Während das Weißbuch (siehe dort Abschnitt 15) die groteske „endgültige" Feststellung macht, ..daß im gegenwärtigen Augenblick und bei den jetzt in der arabischen Landwirtschaft angewandten Methoden kein überschüssiger Boden für landwirtschaftliche Ansiedlung neuer Einwanderer verfügbar ist und daß selbst im Falle, daß Ansprüche auf Ländereien, die die Regierung erhebt, anerkannt werden, es auch dann nicht möglich wäre, sie für Ansiedlung von Juden verfügbar zu machen", heißt es jetzt, daß so schnell wie möglich festgestellt werden muß.

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