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Zion · 1930-08-01 · 8 (8.1930) · p. Seite 98

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Journal
Zion
Volume
2 (1930)
Issue
8 (8.1930)
Date
1930-08-01
Page
Seite 98 (sequence 8)
Language
German
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Seite 98 Z I 0 N Nr. 8 ihm entfernt. Als' nun der Zionismus zu einer volkstümlichen Bewegung und einer konkreten Angelegenheit unseres wirklichen Lebens wurde, da. brachte er, vielleicht ohne es zu wollen, so etwas wie eine friedliche Revolution für das jüdische Volk mit sich. Jede Revolution aber führt zu einer Umwertung der alten Lebenswerte. Daher sehen wir heute ein Doppeltes: einerseits kann der Zionismus auf einen Teil der bereits assimilierten Juden dahingehend einwirken, daß er zum religiös-nationalen Leben zurückkehrt, andererseits aber mag eine andere Gruppe die rein nationalen Seiten der Bewegung vor den religiös-traditionellen Grundlagen bevorzugen, insbesondere heute, da der Geist des religiösen und weltanschaulichen Liberalismus überall so stark ist. Und wie nun die wichtigste Zeit für die Erziehung des einzelnen die des zarten und bildungsfähigen Kindesalters ist, so braucht auch eine noch junge Gemeinschaft vermehrte geistige Pflege und Aufmerksamkeit, damit sie eine ihr im innersten angemessene Gestalt erhält. Diejenigen Kolonien, die man in der Zeit ihrer Gründung vernachlässigt hat, können heute kaum mehr aus der wenig jüdischen Lebensauffassung herausgerissen werden, die sich in ihnen im Laufe der Zeit befestigte. Aus all dem ergibt sich die Aufgabe des Rabbiners in der Kolonie. Zunächst muß er dem Werke des Aufbaus und dem Lande mit der treuesten Liebe zugetan sein, denn nur auf diesem Grunde kann er zu allen Kreisen der Kolonisten eine innere Bindung gewinnen und sie dann auch beeinflussen. Die Schöpfungsfreude am Aufbau des Landes gießt dann auf ihn ihren guten Geist, so daß er die Hingabe aller zu erkennen weiß, die für das Land arbeiten. Da der Aufbau Erez-Israels eine de'r größten Mizwoth unserer heiligen Thora ist, sieht er vor sich ausschließlich Menschen, die Mizwoth erfüllen, und zwar ihr ganzes Leben hindurch, selbst wenn sie es nicht beabsichtigen. Dies ist die seelische und geistige Grundlage, auf der sein Hera all diese Menschen lieben lernt und von der aus er sich für ihr geistiges und ökonomisches Wohl bemüht. Aber auch außer dieser spezifischen psychologischen Voraussetzung sind dem Rabbiner in der Kolonie noch besondere Aufgaben gestellt. Neben der Einrichtung und Ueberwachung aller religiösen Institutionen und seiner rabbinischen Entscheidungen auf Grund des Schulchan Aruch muß er sich auch mit den allein für Erez-Israel geltenden Mizwoth befassen, also mit einem rabbinischen Fache, das noch nicht genügend bearbeitet und in der Diaspora ein wenig vernachlässigt wurde. Er muß weiterhin ein geistiges Zentrum aus ihm gesinnungsgemäß nahestehenden Menschen schaffen, denen er feste Schiurim in Talmud. Kommentatoren, Poskim und Agadah erteilt. Von diesem Zentrum der „Lernenden;* wird ein geistiger Einfluß auf die ganze Umgebung, einschließlich der nächstgelegenen Siedlungspunkte, ausgehen. Ferner nimmt die religiöse Gerichtsbarkeit auf . Grund des Choschen Hammischpath in Streitsachen zwischen Jijcüen und auf Grund des Ewen Haeser bei familienrechtlichen Fragen einen wichtigen Platz in der Tätigkeit des Rabbiners ein. Die palästinensischen Gesetze überlassen den religiösen Gerichten das Gebiet des Familienrechtes, also Scheidungen, Eheverträge, die Verpflichtungen des Mannes gegen Frau und Kinder usw., Erbschafts- und Vormundschaftsbestimmungen. Das von der Regierung herausgegebene Schiedsgerichtsstatut gibt den Rechtssatzungen der Thora in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten Gesetzeskraft. Wenn es gelänge, die Rechtsprozedur in vernünftiger Weise zu ordnen, könnte man den Choschen Hammischpath zu einer von der Regierung autorisierten Rechtsquelle erheben. Die Aufgabe und der Einfluß des palästinensischen Rabbinats könnten noch viel größer sein, wenn sich die „Agudath Israel" und der „Misrachi" in vielen Dingen zusammenfänden und einen obersten religiösen Gerichtshof in Jerusalem bilden würden, der in allen Streitfragen die letzte Instanz sein könnte. Es kommt oft genug vor, daß der Ortsrabbiner ohne geistige und moralische Unterstützung von einer derartigen obersten und im ganzen Lande, von allen Teilen des Jischuw, anerkannten Institution nicht genügenden Einfluß besitzt. Infolge der Zerspaltung der Orthodoxie ist ein solcher gänzlich unbestrittener oberster Gerichtshof nicht vorhanden, und der Ortsrabbiner ist oft genug sich selbst überlassen. Wenn aber diese Einigung käme, dann könnte man, meiner Meinung nach, an die Schaffung einer Versammlung der heute lebenden rabbinischen Größen in Jerusalem denken, an eine Art Großen oder kleinen Synhedrions. Dieses müßte in zahlreichen halachischen Fragen, in denen heute Anarchie herrscht und die den ganzen Jischuw angehen, bestimmte Entscheidungen fällen und darüber hinaus das religiöse Leben lest regeln. Der Einfluß einer solchen Behörde ist kaum zu überschätzen — aber darüber ein anderes Mal. Per Lehrplan der misrachistischen Volksschulen in^Palästina. Vorbemerkung der Redaktion: Die nachfolgenden Informationen können wir unseren Lesern auf Grund des offiziellen Lehrplanes verschaffen, den wir der Liebenswürdigkeit der misrachistischen Schulinspektoren in Erez-Israel, der Herren Raw Beermann und Dr. J. Enge 1,

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