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Zion · 1929-12-01 · 12 (12.1929) · p. Seite 150

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zion
Volume
1 (1929)
Issue
12 (12.1929)
Date
1929-12-01
Page
Seite 150 (sequence 8)
Language
German
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Seite 150 Z I 0 N Nr. 12 Mom 20. I. 1902 — und ein Brief an die Kölner Gemeinde, von einer Geschäftsreise in Slowenien vom Oktober 1904, in dem er dagegen protestiert, „daß irgendwelche Maßregeln in der Orgelsache unternommen werden, bevor die vom Herrn van Cleef bei der Regierung eingereichte Beschwerde eine Erledigung gefunden hat." Einen interessanten Vorblick in gerade jetzt aktuelle innerzionistische Auseinandersetzungen in Deutschland eröffnet uns das Protokollbuch der Kölner Zionistischen Vereinigung, das sich gleichfalls im Wolffsohn-Archiv befindet, unter dem 13. 12. 1903. Dort heißt es: ..Aus diesem Umstand suchte das Vorstandsmitglied D. Wolffsohn die Verpflichtung abzuleiten, daß alle Zionisten voll und ganz für den konservativen Wahlverein und seine Kanditaten einzutreten hätten, denn Zionismus bedeute konservatives Judentum. — Das ruft eine heftige Gegendebatte der Herren C. Zahlheimer und M. Herz hervor, die beweisen wollen, daß der Zionismus keineswegs kolidiere mit dem religiösen Liberalismus." Es scheint doch wirklich: „Nichts Neues unter der Sonne!" Diese allgemein jüdische Grundstimmung, die Wolffsohn seinen Zionismus mit seinem konservativen Judentum identifizieren ließ, kam auch in seiner Art zu reden, die oft mehr der eines Maggid als eines Diplomaten glich, sowie in schlagfertigen Zwischenrufen bei Kongressen usw. zum Ausdruck. Als z. B. Davis Trietsch auf dem 10. Kongreß sich die Worte „Ihr großer Führer Herzl" entschlüpfen ließ, rief Wolffsohn dazwischen „Lachem welo lo". Und auf dem 9. Kongreß, dem Hamburger, auf dem er bekanntlich bereits zurücktreten wollte, schloß er seine große Rede mit einem Zitat aus der sabbatlichen Predigt seines Freundes Dr. Nobel, des einstigen Kollegen im ersten deutschen Zentralkomitee zu Köln, der den Abschied Jakobs von seinen Söhnen symbolisch behandelt hatte. So nimmt es kein Wunder, daß die Beziehungen Wolffsohns zum Misrachi im ganzen durchaus freundliche gewesen sind. Zwar gab es einmal einen Zwischenfall wegen der Sabbatruhe der Kölner Büros, aber meist waren die Misrachisten die treuesten Anhänger des Präsidenten: so auf dem Hamburger Kongreß der Delegierte Lebovits, Budapest, der später sogar zu den Führern der austretenden Misrachisten gehörte, und Rabb. Dr. Nacht, der für Wolffsohns Persönlichkeit die schönen Worte fand, mit denen wir schließen wollen: „Der Zionismus wird jüdisch sein, oder er wird überhaupt nicht sein. Derjenige, der für das Judentum, in erster Linie für seine religiöse Seite fühlt, ist David Wolffsohn. Er soll, er muß, er wird" unser Führer sein." Gedanken zum Thema „Thora Waawoda". Von Jeschajah Schapira, Jerusalem. (Ins Deutsche übertragen v. Dr. J. Leibowitz, Köln.) (Fortsetzung.) Auch das Gebot des Schulderlasses (Schemitah ksafim) steht im Widerspruch zum Eigentumsbegriff. Vom Standpunkt der herkömmlichen Gerechtigkeit wäre dieses Verbot unverständlich. Jemand erweist seinem Nächsten einen Freundschaftsdienst durch ein Darlehen ohne Zinsen, ohne jeglichen materiellen Vorteil für sich selbst; sobald aber das Sch'mitah-(Erläß)-Jahr eintritt: „erlasse jeder Gläubiger die Forderung, die er an den Nächsten hat", und das Geld des Gläubigers ist verloren. Die Thora fügt sogar noch die Mahnung hinzu: „Hüte dich, daß bei dir nicht der schändliche Gedanke aufkomme, das Erlaß-Jahr nahe heran, und du engherzig gegen deinen bedürftigen Bruder wirst und ihm nichts gibst . . . dann wird er zu Gott über dich klagen, und dich wird Schuld treffen" (Deuteron. 15, 9). Für den naiven Verstand ist es unverständlich, wieso es als Schändlichkeit gilt, wenn jemand angesichts des herannahenden Erlaßjahres von seinem Vermögen nichts dem Bedürftigen borgen will, da er überzeugt ist, es nicht zurückzuerhalten, denn die bevorstehende Sch'mita werde Schuldenerlaß bewirken, und sogar das Geltendmachen seiner Forderung verbieten. Was ist die Sünde, die damit begangen wird? Wo bleibt der Gesichtspunkt von Recht und Billigkeit? Auch die Annahme, das Gebot sei auf Mitleid mit den Armen zurückzuführen und bedeute eine Rechtsbeugung zugunsten des Armen, ist unmöglich; sagt doch die Thora selber: „du sollst auch den Armen in einem Rechtsstreit nicht bevorzugen", und verlangt absolute Gierechtigkeit. Wie steht es nun hier um die Gerechtigkeit? < Das Gebot des Schuldenerlasses wird nur im Rahmen der oben erwähnten Anschauung des Judentums vom Besitz verständlich: der Mensch ist nicht Eigentümer seines Vermögens, ..denn von Dir kommt alles"; wenn daher Gott dem einen Seinen Segen erteilt und ihm einen Vermögensüberschuß, dessen er nicht zu seiner Existenz bedarf, gewährt, während der andere in drückende Schulden geraten ist, so ist es nur billig, daß die Schulden erlassen werden. Der Arme wird dadurch von der Schuldenlast befreit und erhält die Möglichkeit, sich wieder aufzurichten. Freilich vom Standpunkte des individualistischen menschlichen Rechts, das auf dem Prinzip „mein ist mein und dein ist dein" basiert und nicht den ethischen Sinn des Rechts, sondern die Heiligkeit von Mein und Dein zum Inhalt hat, liegt hier

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