Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 7 (7.1929)
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 88 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 88 Z I 0 N Nr. 7 wie diese Tatsachee geschildert sind, zu widersprechen genötigt sei. Man müsse sich bewasst sein, dass die Art und Weise der Schilderang einer strittigen Angelegenheit Sache des Temperaments, persönlicher Beziehungen, der Parteizugehörigkeit und anderer subjektiver Elemente wäre, sodass zuzugeben ist, dass Terschieden eingestellte Menschen auch verschiedenartige Stellung zu Vorkommnissen und Beweggründen nehmen können. Miss Szold schildert alsdann die Konstitution des gesamten zionistischen Schulwerks in Erez-Israel. Sie erklärt ausdrücklich, dass das Erziehungsdepartement der Exekutive nicht die geringste Absicht hat, irgendeiner Gruppe ein Schulsystem aufzuzwingen, das deren Gewissen Zwang auferlegt. Es erblickt seine Aufgabe darin, mit Erziehungsgelegenheit zu versorgen, mit pädagogischen Fragen gibt es sich nur insoweit ab, dass Minimalansprüche gesichert werden und hilft im übrigen jeder Gruppe ihr System gemäss den eigenen Bedürfnissen zu entwickeln, dies allerdings nur soweit, als es im Rahmen des Budgets möglich ist. Der budgetäre Rahmen erzwingt manche Einschränkung. Wenn z. B. die Jemeniten ein eigenes Schulsystem verlangen, so müssen deren Ansprüche, soweit sie religiöser Natur sind, innerhalb des Misrachisystems befriedigt werden. Es ist alsdann Aufgabe des Misrachi, den jemenitischen Sonderansprüchen in Bezug auf hebräische Aussprache und liturgische Unterschiede im Lehrbereich der Gebete Rechnung zu tragen. Das Erziehungsdepartement als eine Art von Erziehungsministerium, muss oberste Verwaltungsbehörde bleiben, muss in der Lage sein, gewisse grundlegende verwaltungstechnische Prinzipien zu erzwingen, die das Budget und die Einheit des zionistischen Erziehungssystems schützen. Die Verfassung des zionistischen Schulsystems sieht drei Schulkategorien vor: Die „allgemeine", die „Misrachi-" und die im Waadath Hatarbuth organisierte „Arbeiter"-Schule. Im Jahre 1920 wurden in London bezuglich der Misrachischulen Vereinbarungen getroffen, die teilweise im Gegensatz zum übrigen Statnt des Erziehungswesens stehen, und schon allein hierdurch sind dauernd Reibungsflächen zwischen Misrachi und der Administration gegeben. Die Statuten des Departements sehen folgende Gliederung in der obersten Erziehungsbehörde vor: Es ist ein Direktor über das gesamte Erziehungswesen vorhanden, und je ein Inspektor für die drei Schulkategorien. Der Inspektor des Arbeiterschulwesens hat sich aber niemals mit den Arbeiten des Gesamtdepartements befasst, sondern kümmert sich ausschliesslich nm die Entwicklung Beines Schulsystems. Die Arbeiterschulen bekommen lediglich ihren Budgetanteil festgesetzt und ausgezahlt, ihre inneren Angelegenheiten werden ohne Bindung zum Gesamtschulwerk geregelt and ihr Budget durch den Erziehungsbeitrag der Zionistischen Executive, durch Schulbeiträge der Kolonien und durch gelegentliche Sammlungen von ausserhalb gedeckt. (Von uns gesperrt.) Die Misrachischulen werden zum grössten Teil vollkommen durch das Erziehungsdepartement (Budget von über engl. Pf. 30 000.—.—) erhalten, gewisse Ueberstunden werden finanziert aus dem für den Misrachi vom Kongress bewilligten Sonderbudget der Zionistischen Executive in Höhe von engl. Pf. 2000.—.—, ausserdem investiert der Misrachi engl. Pf. 5—7000.—.— in seinen Schulen, die er durch Sondersammlungen aufbringt. Die vom Regierungsdepartement voll erhaltenen Misrachi-Schulen haben mehr Unterrichtsstunden als die Schulen der „allgemeinen" Kategorie Einige dieser Schulen erhalten noch ausserdem Unterstützung und Lehrer aus den eigenen Fonds des Misrachi, und zwar ohne Einverständnis mit dem Erziehungsdepartement,wodurch die administrative Einheit des Schulwerks gestört wird, denn dies öffnet die Tür zu Missbräuchen sowohl geistiger als auch ökonomischer Natur, die weitreichend und tiefgehend werden können. Der Brauch ist eingeführt, dass der Uebergang einer Schule von einer Kategorie zur anderen nach einem Referendum beschlossen wird, das die gesamte Elternschaft der zur Zeit die Schule besuchenden Kinder in Gegenwart der Inspektoren der betroffenen Schulkategorien durch) Abstimmung vornimmt. Der Wunsch auf Aenderang der Schulkategorie muss 3 Monate vor Beginn des Schuljahres dem Erziehungsdepartement bekanntgegeben werden. Der Wunsch auf Abänderung war von Sichron Jaakob rechtzeitig gestellt. Zwei Monate später aber war von Seiten der Kolonie noch nichts unternommen, um ein Referendum zu veranstalten, und das Erziehungsdepartement erinnerte die Kolonieverwaltung daran. Trotzdem geschah nichts in dieser Richtung und inzwischen mussten Vorbereitungen für das neue Schuljahr getroffen werden. Es ist unmöglich, in einer Schule das Schuljahr zu beginnen, bevor nicht in allen die Verhältnisse geregelt sind, da eine zu spät eintretende Aenderung die Neuverteilung des Lehrpersonals eines ganzen Distrikts, oder sogar einer ganzen Kategorie notwendig machen könnte, besonders da doch ein Austausch zwischen Lehrern der allgemeinen Schulen und denen des Misrachi nicht möglich ist. Die Schulen sollten am 9. Oktober eröffnet werden. Am 26. September erhielt das Erziehungsdepartement nach Abhaltung einer öffentlichen Versammlung der Einwohner von Sichron Jaakob einen Brief der örtlichen Verwaltung, in dem positiv über deren Teilnahme am Schuldbudget, über pädagogische Forderungen, einschliesslich des Lehrkörpers im Sinne der Verhandlungen mit dem Erziehungsdepartement, Stellung genommen wird. Ueber die Frage des Referendums der Elternschaft aber wurde auch in diesem Briefe nichts erwähnt. Die Folge dieses Briefes war,