Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 4 (4.1929)
- Date
- 1929-04-01
- Page
- Seite 47 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 4 Z I 0 N Seite 47 Jerusalem nicht essen darf. Dem könnte R. Josua jetzt zustimmen. "Wenn auch nach seiner Meinung die Heiligkeit der Stadt noch nicht erloschen ist, so ruht sie doch während der Fremdherrschaft, selbst wenn ihre Mauern wieder aufgerichtet würden. Bestärkt werden wir in dieser Auslegung durch die folgende Stelle in Jeruschalmi zu Ma'aser Scheni III 3: „R. Hanina, ß. Jonathau und R. Josua ben Lewi kamen nach Jerusalem. Dort gelangten sie in den Besitz unverzehnteter Früchte und wollten sie auslösen3). Da sagte eine alte Frau zu ihnen: Eure Väter taten nicht so, sondern schafften sie 4> aus der Stadt, um sie ausserhalb ihrer Mauern auszulösen. Diese unsere Lehrer meinteD, man betrachte die Schranken als weiter bestehend, die alte Frau dagegen war der Ansicht, sie gelten nicht als vorhanden. Diese unsere Lehrer vertraten den Standpunkt des R. Elieser, die alte Frau den des R. Josua5). R. Pinehas Hess sie unrein werden und löste sie so aus, um beiden gerecht zu werden". Mit anderen Worten: Unsere drei Lehrer wollten den Zweiten Zehnt in Jerusalem absondern. Sie hielten mit R. Elieser die Heiligkeit der Stadt für erloschen utd mussten daher, da nun auch dort vom Zweiten Zehnt zu essen verboten war, dessen Flüchte auslösen. Andererseits standen die alten Schranken, die ihn innerhalb der Stadtmauer festhielten und die Ausfuhr hinderten (rr.uSip mx'nD), in ihren Augen noch unsichtbar aufrecht. Daher glaubten sie die Auslösung in Jerusalem vornehmen zu müssen. Die Frau dagegen war mit R. Josua der Meinung, dass die Heiligkeit Jerusalems nur ruhe, folglich dürfe man den Zweiten Zehnt dort weder essen noch auslösen, vielmehr sei die Auslösung nach wie vor nur auswärts gestattet, und da die alten Schranken doch tätsächlich nicht mehr vorhanden wäreü, könnten die Früchte,'wenigstens in unverzehntetem Zustande, auch ausgeführt werden. Mit Rücksicht auf diese Meinungsverschiedenheit hielt R. Pinehas weder die Auslösung in Jerusalem noch die Ausfuhr für einen gangbaren Ausweg aus dem Dilemma. Um gegen keine der beiden Anschauungen zu Verstössen, löste er die Früchte erst aus, nachdem sie unrein geworden, in welchem Zustande sie nach allen Ansichten selbst zur Zeit des Tempols in der heiligen Stadt ausgelöst werden durften, um sie dort verzehren zu können.— Ob nun diese trotz notwendig gewordener Textberichtigung immerhin einleuchtende Erklärung richtig oder unrichtig ist, auf alle Fälle sagt der Jeruschalmi (wenn man nicht etwa mit R. 8) j'Siaaa \nntb itrpai nwa ]nb lasna. Aus dem Zusammenhang ist ersichtlich, dass sie die Auslösung in Jerusalem vornehmen wollten. j>Siaa bezeichnet aber gerade die Provinz im Gegensatz zur heiligen Stadt. Es ist daher zu lesen : j»b 1a 0 nn*e \nb nona \n\ish wpai {"wyzib jnaK?n majj» icnSaj 4) ]ipsa. So zitiert naira sjm in ytaai »ac itrjra 'bn 'j?a*i II 4. Unsere Ausgaben lesen: ppco. 6) In unseren Ausgaben sind die Namen (wie eider so oft im Jeruschalmi) vertauscht. Statt jaan teht beidemal nmo und umgekehrt. Elia Wilna V't die Namen Elieser und Josua streicht und durch min» ja j^'O» "1 und »op Nan ersetzt, was mich den Regeln einer gesunden Kritik schier ausgeschlossen ist; mit klaren Worten, dass selbst nach R. Josua der Zweite Zehnt gegenwärtig ausgelöst werden m u s s , weil man ihn sonst auch in Jerusalem nicht mehr essen darf. Die Heiligkeit der Stadt und selbstverständlich ebenso der Tempelstätte ruht eben einstweilen, bis sie «izb vnyb zu neuem Leben erwachen wird. Der babylonische Talmud zitiert an drei Stellen die Mischna, Edujot im Wortlaut: M'gilla 10a, Sch'buot 16 a, Z'bahim 107 b. In M'gilla handelt es sich darum, ob man nach der Zerstörung des Tempels zu Jerusalem im Oniastempel Opfer darbringen dürfe. R. Isaak hatte die Frage anfangs bejaht, da nunmehr die Heiligkeit Jerusalems erloschen sei, später aber seine Meinung geändert, als ihm das Wort der Mischna daselbst (I 11: „Die Heiligkeit Jerusalems kann niemals aufgehoben werden") und eine ähnliche Stelle in Z'bahim (XIV 8: „Als sie nach Jerusalem kamen, wurden die Höhenaltäre für immer verboten") entgegengehalten wurde. Um nun zu zeigen, dass die Frage in der Mischna selbst umstritten sei, wird Edujot VIII 6 angeführt, worauf Rabina meint, dass dort ein Gegensatz zwischen R. Josua und R. Elieser keineswegs feststeht, die von ihnen berichteten Ueberlieferungen seien Tatsachen, die sich garnicht widersprechen, denn die Umhänge, von denen R. Elieser erzählt, sollten nicht etwa, die nach R. Josua für den Opferdienst entbehrlichen Mauern ersetzen, wurden vielmehr lediglich aus ästhetischen Gründen (nij?»axfy angebracht. Aus dem Widerruf des R. Isaak ist nach Toaafot (s. v. \sai) ersicntlich, dass Höhenaltäre selbst nach der Ansicht, die Heiligkeit Jerusalems sei erloschen, nicht mehr gestattet sind. Dass aber nach der Gegenmeinung erlaubt wäre, noch heute in der heiligen Stadt Opfer darzubringen, wird zwar von Tosafot angenommen, ist jedoch aus keinem Worte der ganzen talmudischen Erörterung mit Sicherheit zu erschliessen. In Sch'buot gehen die Anschauungen darüber auseinander, ob beim Bau des zweiten Tempels die Heiligkeit des Zerstörten wieder auflebte oder erneuert werden musste. Auch hier wird der vermeintliche Gegensatz zwischen R. Elieser und R. Josua zur Klärung herangezogen und auch hier wird von Rabina das Bestehen eines Gegensatzes bezweifelt. Einen Aufschluss über die Kernfrage, ob gegenwärtig der Opferdienst möglich wäre, wenn der genaue Ort des Altars festgestellt würde, gewinnen wir hier, wo ausschliesslich von Ezras Zeit die Rede ist, noch weniger als in M'gilla. In Z'bahim lehrt R. Johanan, dass auswärtige Opferung auch heute noch strafbar ist, was R. Simon ben Lakisch bestreitet. In der Annahme es handle sich um die Frage, ob die Heiligkeit Jerusalems fortbesteht, wundert sich der Talmud darüber, dass die beiden Amoräer den Streit aus Edujot wieder auf-