Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 4 (4.1929)
- Date
- 1929-04-01
- Page
- Seite 46 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 46 Z I 0 N Nr. 4 kommt zu dem Schlüsse, dass dem Unreinen nur der Eintritt in die Räume des Heiligtums verboten sei, nicht aber das Betreten seines Bodens, wenn wie gegenwärtig, da weder Mauern noch Tore vorhanden sind, von einem Eintritt füglich keine Rede sein kann* Andere nicht minder sachkundige und anerkannte Autoritäten haben dieser Ansicht widersprochen, und es liegt mir fern, in dieser überaus verwickelten Streitfrage, in der schon die Meinungen von Rambam und Rawed S*t auseinandergehen, eine Entscheidung treffen zu wollen. Ich möchte nur das Problem aus dem Gesichtspunkte der Heiligkeit der Tempelstätte ein wenig beleuchten. In der Mischna Edujot VIII 6 lesen wir: m« hsvh uybp nwy bs*m d»:u vnvs «nj?»» "W^k *3i ,d«3B3d d'ju mtyai pirno d'ju bvrav »bx rmwb n»j?Spi Yhanm n»a »b by cj« panpotf 'nyotr y«nn» w m« »3t? "lffjmi D'Sp D'IPip 0'J?Sp l'Htf 'B by f]K D'BHp »BHp ('.mnpi ntwS nwnp nawm iwnp» nein jw »b «)m ma^ n»ny^. R. David Hoffmann V't übersetzt (Mischna ed. Itzkowski, IV S. 300): „Es spricht R. Elieser: Ich habe eine Ueberlieferung, man habe, als man den (zweiten) Tempel baute, Umhänge vor dem Tempel und Umhänge vor den Hofen gemacht; jedoch hat man beim Tempel (die Mauer) ausserhalb (der Umhänge), bei den Vorhöfen jedoch innerhalb (derselben) gebaut. Es spricht R. Josua: Ich habe eine Ueberlieferung, man dürfe Opfer bringen, wenn auch der Tempel nicht da ist, Allerheiligstes essen, wenn auch keine Umhänge vorhanden sind, ebenso Minderheiliges und Zweiten Zehnten, wenn die Stadtmauer nicht da ist; denn die erste Weihung (die König Salomo vollbrachte) hat sowohl für ihre^Zeit als lür die Zukunft geheiligt." Da fällt zunächst das Wort »nya» auf: Ich habe eine Ueberlieferung. Wenn man nach der Zerstörung des Tempels noch Opfer bringen durfte, wie kommt es, dass er's nicht mit eigenen Augen gesehen hat? Heute freilich wissen wir nicht mehr, wo der Altar einst gestanden, und da seine Stelle unabänderlich vorgezeichnet ist, sind wir vorläufig nicht in der Lage ihn wieder aufzurichten. Aber zur Zeit des R. Josua kannte man seinen Ort noch ganz genau. Warum also haben sie, wenn schon der Aufbau des Tempels unmöglich war, nicht wenigstens den Altar erneuert, um auf ihm die vorgeschriebenen Opfer darzubringen?—Noch mehr! In der Haggadah des Sederabends erfahren wir, dass R Josua zu den fünf Weisen gehörte, die das Pesachfest in B'ne B'rak feierten und sich die ganze Nacht von den Wundern des Auszuges unterhielten. Warum war er nicht in der heiligen Stadt, um dort das Pesachopfer darzubringen? Man könnte einwenden, dass die Römer auch die Wiederherstellung des Altars mit Waffengewalt verhindert hätten. Sollten sie aber selbst den Zweiten Zehnt in Jerusalem zu verzehren *) So die bessere Lesart in wov rvnbo. Unsere Ausgaben haben teils ntnpi. . . nanp teils n»vp, ... rmn*pi. In der Sache macht das keinen Unterschied. verboten haben?2) — Ueberdies bedarf die irreführende Weitschweifigkeit des Schlussatzes wohl einer Erklärung. Wenn R. Josua der Meinung war, dass man auch heutzutage an der geheiligten Stätte Opfer darbringen kann, warum begründete er's mit den missverständlichen Worten: denn die erste Weihung hat sowohl für ihreZeit, als für die Zukuntt geheiligt, menp nawKi n»np» »"ab TnyS nwnpi nnyvb? Warum sagt er nicht kurz und bündig: rvmib manp nawm rmipv *. Die erste Heiligung heiligten sie für alle Zeiten? Allen diesen Schwierigkeiten entgehen wir, wenn wir annehmen, dass B. Josua an die vorangehenden Worte des R. Elieser anknüpft: ^3»na n'au mv »njm». Nunmehr sind i>anpoB> und j'SaiKi nieht Gegenwart, sondern wie vorher n'triy und D'an Vergangenheit. So hat es auch Raschi verstanden, wenn er in Sch'buot 16 a zu den Worten noin jw »b by f]«i die Erklärung gibt: Die Stadtmauer war noch nicht erbaut (nowin jvaaa» mip). Und in Z'bahim 107 b, wo unsere Mischna zitiert ist, heisst es sogar ausdrücklich: »anptj i*nv »nyta». R. Josua spricht eben nicht von seiner Zeit, sondern von der des zweiten Tempelbaues. Aus dem Buche Ezra (Kap. 3 und 4) wissen wir, dass die aus dem Exil heimkehrenden Juden zunächst nur einen Altar errichteten, am Aufbau des Tempels aber verhindert waren. Viele Jahre dauerte es, bis die Erlaubnis zur Vollendung des Heiligtums erlangt und die Errichtung der Stadtmauer erreicht wurde. Von dieser Zeit berichtet R. Josua auf Grund einer alten Ueberlieferung («nyotr), man habe geopfert, obgleich weder UmhäDge noch Mauern vorhanden waren; denn die ursprüngliche Heiligkeit ist nicht allein für ihre Zeit (d. h. solange sie bestand, vgl. Baba M. VII1 inj?B>a: naSts» rmyoa wie das Mahl Salomos in seiner Glanzzeit), sie ist auch für die Zukunft verliehen worden (wenn Israel das Land der Väter wieder in Besitz nehmen würde, wie es zu Ezras Zeit geschah und bald wieder — so hoffte man damals kurz vor dem Freiheitskampfe unter Bar- Kochba — der Fall sein wird). Solange aber das Joch der römischen Gewaltherrschaft auf dem Laude lastet — nnasS lanan« nntS rocna »n^na — ruht die Heiligkeit der Tempelstätte und Jerusalems, und es kann dort weder ein Opfer dargebracht, noch Zweiter Zehnt verzehrt werden. So aufgefasst, steht die Ueberlieferung des R. Josua nicht mehr in Widerspruch zu Mischna Ma'- aser Scheni I 5, wo es heisst: „Wenn Jemand (für Geld des Zweiten Zehnt) aus Versehen Früchte erwirbt, ist der Kauf rückgängig zu machen; geschah es in bewusster Absicht, muss man sie nach Jerusalem bringen, um sie dort zu verzehren, und wenn das Heiligtum nicht mehr besteht, sie verfaulen lassen". Hier ist klar und deutlich ausgesprochen, dass man nach Zerstörung des Tempels Zweiten Zehnt auch in 2) Hadrians Edikt, das den Juden bei Todesstrafe das Betreten Jerusalems verbot, ist erst in den letzten Jahren seiner Regierung ergangen.