Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 2 (2.1929)
- Date
- 1929-02-01
- Page
- Seite 18 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 18 Z I 0 N Nr. 2 meinde" genannt"). Das bedeutet doch wohl, dass die ganze Volksgemeinschaft verantwortlich sei für die Verwirklichung des Rechts, «pin p-nt pnx ist eine ethische Norm nicht nur für den Richter, sondern für das ganze Volk, das eine ideale Rechtsgemeinschaft bilden soll. Betrachtet man das jüdische Recht mit den Augen des modernen Rechtswissenschaftlers, so sticht vor allem sein religiöser Charakter hervor, sodass man es geradezu als „Rechtstheologie bezeichnet hatu). Gerade in.diesem religiösen Charakter liegt die Stärke des judischen Rechts, weil die Sanktion seiner Normen religiös garantiert ist. Wie man sich auch zu der rechtsphilosophischen Frage stellen mag, ob die Erzwingbarkeit zu den Begriffsmerkmalen des Rechts gehöre (Kant) oder nicht (die meisten modernen Juristen), soviel ist sicher,' dass eine religiöse Sanktion die psychologische Wirksamkeit der Rechtsvorschrift unendlich besser garantiert, als die rein sozialpsychologische Macht der weltlichen Rechtsnorm dies vermag. Einige Beispiele solch religiöser Sanktionen für Rechtsnormen: pix ]«m pnx tlvk p-is «aa« pns wkd (lönnso pKDoarm vmxvi itr» Da'pS« -n »a« . d;S n>n» 'tf> \b ua»»n vcvn «a iy "pn nate Sann San qm — nabS« Sa (l6»a« pan *a »nyaci 'Sx pj-s> *a n»ni .... .(" wpys j?o»k yw »Sk pyx» py* dk »a... payn nS ann .Am besten lässt sich der religiöse Charakter des jüdischen Rechtes bei den sogenannten „Religionsverbrechen" erkennen. Nach geltendem deutschen Strafrecht wird z. B. der öffentliche G'tteslästerer bestraft, nicht etwa, weil der moderne Staat „für G'tt eintritt", sondern weil der öffentliche G'tteslästerer die religiösen Gefühle seiner Mitmenschen verletzt. Im mittelalterlichen Strafrecht wurde er als „Ketzer" bestraft. Anders im jüdischen Strafrecht. Dort ist die G'tteslästerung ein Frevel gegen den Gesetzgeber der Nation, nicht als „Ungläubiger" wird der G'ttelästerer bestraft, sondern als Staatsverbrecher. Ebenso der Sabbathschänder; seine Tat ist nicht nur ein Unrecht gegen G'tt, sondern sie ist auch im höchsten Sinne gemeinschaftswidrig, weil die Beachtung des G'ttesgesetzes Existenzvoraussetzung der jüdischen Volks- und Staatsgemeinschaft ist.lS) Recht und Religion bilden eine untrennbare Einheit. Obwohl, ja gerade weil das Judentum nicht eine „Religion" schlechthin darstellt, ist alles religiös durchflutet. Wie wir schon öfters erwähnten, und 13) IV Mos. 86, 24 ff. 14) Rappaport: „Das religiöse Recht und dessen Charakterisierung als Rechtstheologie", Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie, Bd. VI, Beiheft zu Heft 40. 16) in Mos. 19, 36. 16) II 22,25. 17) II, 22, 21/22. ie) Vgl. Moses Mendelsohn: „Jerusalem". nicht müde werden immer wieder zu betonen, ist das, was man „jüdische Religion" zu nennen pflegt, die weltanschauliche Voraussetzung einer Staatsverfassung, die Sonne, die mit ihren durchdringenden Strahlen allen Normen dieser Verfassung das G'ttesgeschenk religiöser Wärme und Weihe verleiht. Recht und Ethik bilden eine untrennbare Einheit. Was das bedeutet, kann nur der richtig ermessen, der die Kluft zwischen Recht und Ethik in der Moderne kennt. Ermöglicht wird diese Einheit im jüdischen Recht zum grossen Teil dadurch, dass hinter jedem Richterspruch G'tt als „subsidiärer Richter" gedacht wird, (d»o» .»ana a»m m» »ano y.bb) Recht, Religion und Ethik sind so zu einer Einheit verschmolzen, die das Charakteristische des Judentums ausmacht. Diese Einheit an einzelnen Instituten des Zivil- und Strafrechts nachzuweisen, würde natürlich den Rahmen dieser Skizze weit überschreiten. Nur auf einen Begriff sei noch hingewiesen, der in diesem Zusammenhang als sehr lehrreich erscheint, auf den Begriff der «npix". Das „Alnosen", die »milde Gabe" gehören ihrer Motivierung nach sonst sicher in's Gebiet der Ethik, /.np-tt" gehört aber dem Recht und der Ethik an. Schon rein philologisch19) zeigt der Begriff in die Sphäre des Rechts. Aber auch sachlich. Ein „Almosen" kann nicht klagbar sein hkd ,r.-a» ,tapS ,*wpya jedoch sind Rechtspflichten mit al!ca dai aus folgenden prozessualen Konsequenzen. Dass dadurch die Veiinnerlichung, das rein seelische Element der persönlichen Hingabe nicht leiden soll, ist nirgends erhabener und schöner gefordert als durch Jesajas Worte: j^a^n nap treai — -j»B3 aynS pem20) „Erst wenn Du dem Armen Deine Seele darreichst, wirst Du seine eigene gebrochene Seele laben". (Schluss folgt.) Voraussetzungen landwirtschaftlicher Misrachiarbeit in Palästina. Von Diplom-Agronom Moses Unna, Chedera Von allen Leistungen des deutschen Misrachi ist ohne Zweifel eine der bedeutsamsten die Schaffung und Erhaltung des landwirtschaftlichen Lehrguts in Roddes. Nicht nur deshalb, weil es die einzige Ausbildungsstätte ist, die bewusst ihre Menschen auf Pa- 19) Vielleicht kann man /,npix" im Deutschen mit „gerechtigkeitsfördernde Gabe" wiedergeben. Es wäre übrigens eine sehr dankbare und lockende Aufgabe, den Begriff npnx in seinen verschiedensten Bedeutungen darzustellen, vor allem im Hinblick auf die Begriffe "pis" und /,bb»d". Kein anderer^ Begriff zeigt so sehr die Ungeschiedenheit von rechtlichen, ethischen und religiösen Normen im System des Judentums, wie der Begriff npns. 20) Jesajah, 57,10.