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Zion · 1929-02-01 · 2 (2.1929) · p. Seite 14

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Journal
Zion
Volume
1 (1929)
Issue
2 (2.1929)
Date
1929-02-01
Page
Seite 14 (sequence 4)
Language
German
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Seite 14 ZION Nr. 2 Der ausserordentliche Delegiertentag des Misrachi in Leipzig Am 24. Februar findet in Leipzig der ausserordentliche Delegiertentag des deutschen Misrachi statt, auf dem eine nochmalige Besprechaug der auf dem Frankfurter Delegiertentage angenommenen Resolution, die von der Umwandlung dar Z. V. f. D. in eine territoriale Arbeitsgemeinschaft handelt, Hauptgegenstand der Verhandlungen bilden soll. Es erübrigt sich, an dieser Stelle nochmals ausführlich auf das Für und Wider dieser Resolution einzugeben, da das ausführliche Material allen Misrachi-Gruppen und Vertrauensleuten vorliegt. Hier sei nur nochmals darauf hingewiesen, dass die in Frankfurt angenommene Resolution lediglich eine Verfassungsänderung der Z. V. f. D. verlangt, ohne Konsequenzen, die sich aus der etwaigen Ablehnung des AenderungsVertrages ergeben würden, vorwegzunehmen. Die Ansicht, dass es nur eine Eonsequenz geben könne, die swangBl&ufig etwa den Austritt des Misrachi aus der Z. V. f. D. verlange, ist keineswegs berechtigt. Ks muss auch entschieden zurückgewiesen werden, dass der Frankfurter Delegiertentag mit der Fassung der Resolution ein anderes Ziel verfolgt habe, als Verhältnisse zu schaffen, die allen Richtungen innerhalb des deutschen Zionismus die Entwicklungs¬ und Entfaltungsmöglichkeiten verbessern würden. Unbefriedigende Zustände, Nichtberücksichtigung misrachistischer Forderungen, einseitige Einstellung der zionistischen Presse waren nicht die Motive des gestellten Antrages, sondern diese Dinge wurden nur insofern mit in die Debatte gezogen, als man an ihnen die Mängel der jetzigen Verfassung, ihre Unzulänglichkeit für die Verhältnisse im Zionismus nach der Balfour Deklaration, illustrieren konnte. Die misrachistischen Gruppen haben inzwischen ausreichende Gelegenheit gehabt, diese Frage zu besprechen und zu ihr Stellung zunehmen. Der in Leipzig zu Tage tretende'Beschluss darüber dürfte daher die wirkliche Meinung der Misrachisten unserer Landsmannschaft getreu wiederspiegeln. Die Leipziger Tagung wird sich ferner mit Gemeindearbeit und Gemeindepolitik zu befassen haben. Sie soll Richtlinien geben nicht nur für die Arbeit des einzelnen Misrachisten in den Gemeindegremien, sondern auch für die von der zentralen Stelle aus mit anderen Verbänden zu treffenden Vereinbarungen. Es ist dringend erforderlich, dass die vom Misrachi gutgeheissene Gemeindearbeit klar erkennen lässt, welche Gesichtspunkte für uns in erster Reihe stehen, von welchen Forderungen wir auf keinen Fall abgehen können, was für uns kompromissfähig ist und was nicht. Es muss für den Misrachi Dinge geben, in denen er sich am Abschluss von Kompromissen nicht beteiligen kann. Religiöse Forderungen können auch dann von uns nicht in den Hintergrund gestellt werden, wenn wir etwa nationale Vorteile dafür eintauschen können. Wir stellen unsere Forderungen nicht auf nach Gutdünken, orientiert an Tagesbedürfnissen, geleitet von politischen Machtgelüsten. Es gibt für uns eine unverrückbare Richtlinie, die der S c h u 1 c h a n A r u c h vorschreibt, sie zwingt uns, die Initiative überall dort zu ergreifen, wo Misstände eingerissen sind oder einzureissen drohen. Wir müssen von den Verbänden, mit denen uns gleiche Interessen verbinden, verlangen, dass sie uns hier freie Hand lassen, uns nur an den Forderungen, die unser Gewissen nns auferlegt, zu orientieren, wir müssen aber auch verlangen, dass unsere Verbündeten uns in diesen Dingen helfend zur Seite stehen, Verständnis zeigen und gegebenenfalls auch einmal ihre eigenen Wünsche zurückstellen. Sprechen wir es doch -einmal offen aus, bei unseren Freunden handelt es sich vielfach um Wünsche eigener Konzeption, wir aber sind nicht freie Herren unserer Entschlüsse, wir unterstehen mit Stolz und Freude einem festumrissenen Gesetz, das wir wohl freiwillig auf uns nehmen, nachdem wir es aber aeeeptiert haben, unterstehen wir ihm. Ueber diese Frage soll sich der Delflgiertentag Rechenschaft geben und uns Richtlinien vorschreiben. Dem Delegiertentag wird ein neuer Statutenentwurf für den deutschen Misrachi vorgelegt werden. Wir arbeiten bisher nach dem alten Statut des Weltmisrachi, das für die Bedürfnisse einer Landesorganisation des Allgemein-Misrachi nicht mehr ausreichend ist. Im Rahmen dieeer Statutenberatungen soll auch das Verhältnis der Landeszentrale derZeire-Misrachi zur Landesorganisation des Allgemein-Misrachi festgelegt werden. Es ist dringendes Erfordernis, dass die Zeirim, die alle Pflichten der gemeinsamen Organisation auf sich nehmen, auch besondere Rechte zugestanden erhalten, die ihnen die Möglichkeit freier Entfaltung ihrer Kräfte geben. Bei der Mitgliedschaft der Zeirim muss von anderen finanziellen Voraussetzungen ausgegangen werden, als bei der der Gemeinschaft der Aelteren» damit die Zeirim ihre eigene Organisation mit ungeschwächter Kraft ausbauen können. Die Zugehörigkeit zum Allgemein-Misrachi darf ihnen keinerlei ideelles Opfer bedeuten, damit sie freudig an den allgemeinen Arbeiten teilnehmen können. Die Zeirim, aus deren Reihen der Nachwuchs für die Gesamtbewegung kommen soll, müssen organisch verwachsen können mit Arbeit und Aufgaben unserer Organisation, sie sollen die Möglichkeit haben, befruchtend und erneuernd auf alle Arbeiten zu wirken. Das kann erreicht werden, wenn die Statuten so gefasst sind, dass alle Misrachisten unseres Landes, ob jung oder alt, in gemeinsamer Organisation ihre Befriedigung finden können. Den sämtlichen Gruppen und Ortsgruppen aber soll das

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