Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 1 (1.1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 1 Z I 0 N Seite 9 wenn wir nun daran gehen, die weltanschaulichen Grundlagen dieser Verfassung aufzusuchen. Will man diese weltanschaulichen Grundlagen als „jüdische Religion" bezeichnen, so ist dagegen nichts einzuwenden. Aber es darf dann nicht vergessen werden, dass man mit dem Ausdruck „jüdische Religion" nur die Vorhallen des Judentums betritt; dass das Judentum nicht mit dem erschöpft wird, was man sonst als „Religion" bezeichnet, lehrt schon ein fluchtiger Blick in Mischna und Talmud. Was dort im Namen der jüdischen „Religion" gefordert wird, füllt sonst den ganzen Rahmen staatlicher Tätigkeit aus. Bezeichnend ist, dass die hebräische Sprache, die klassische Sprache der ,. Religion", keine Bezeichnung für diesen Begriff hat m heisst „Gesetz" und rmoK „Treue zum Gesetz" Auch der neuhebräische Sprachgenius faDd für ,.religiös" nur den Ausdruck »m d. i. eigentlich „gesetzlich, normentsprechend"). — Dass die Thora als gemeinschaftsgestaltendes Gesetz gedacht ist, war vor der Judenemanzipation eine Binsenwahrheit. Erst nach der bürgerlichen Gleichberechtigung der Juden glaubte man das Judentum als „Konfession" hinstellen zu müssen. Und man tat; das, unterstützt von der Judengesetzgebung in Prenssen so gründlich, dass selbst Juden, die noch aus der Quelle schöpften (von den anderen ganz zu schweigen) bis in die vorzionistische Periode hinein, im Judentum nichts anderes als eine „Konfession" sahen. Die gewaltige nationalüdische Welle nach dem Kriege war es erst, die viele aus dem Schlummer weckte und uns Jungen kamen die Schriften Isaac Breuers, die vom gesetzestreuen Standpunkt her die Idee der jüdischen Nation stark betonten und das Judentum als ein Rechtssystem darstellten, fast wie eine Offenbarung. — Ich werde nie den Eindruck vergessen können, den die Sätze aus dem „Judenproblem" auf uns, eine Gruppe von jungen, suchenden Esräern machten: „Nur eine Nation kann Trägerin der jüdischen Religion sein, denn diese Religion — ist keine Religion. Die Juden mussten Nation bleiben, um die Religion zu retten, denn diese Religion — ist keine Religion"9). Die Breuersche Darstellung des Judentums als eines Rechtssystems hat viele Anfeindungen erfahren, weil man in diesem Rechtssystem das transzendente Element vermisste. Allein diese Einwendungen übersehen, dass dieses Rechtssystem (wie übrigens jedes andere) eine weltanschauliche Grundlage hat, die man eben jüdische Religion nennt, und die das einer jeden Religion charakteristische transzendente Element enthält. An dieser Stelle wäre eigentlich der Raum zu einer Auseinandersetzung mit der Theorie Achad Haams. Sie würde aber den 9) Die Breuerschen bleibenden Verdienste um die Grundlegung einer national-religiösen Ideologie können gar nicht genug betont werden, auch dann, wenn man seine ablehnende Haltung dem Zionismus gegenüber nicht billigt, ja vielleicht gerade dann. Rahmen dieser Arbeit sprengen und soll daher später in einem gesonderten Aufsatz in diesen Blättern folgen. Neuerdings hat Adolf Jacobus10) den Versuch unternommen, das Judentum als eine Staatsverfassung darzustellen. Wenn man auch in manchen sachlichen Punkten nicht mit dem Verfasser übereinstimmen kann (z. B. Darstellung der 'Boa nta'a» und des SnmB von Hillel, Lehre von den Opfern u. a. m), so ist das Ziel der Arbeit, zu beweisen, dass ein Staat, und nicht eine Religion die Absicht des mosaischen Gesetzes sei, und demgemäss „den Staat zu rekonstruieren, der in der Idee dem Gesetzgeber vorgeschwebt hat", doch als voll gelungen zu bezeichnen. Mit dem Schwang eines begeisternden sozialen Ethos werden die volkswirtschaftlichen Grandgesetze der Thora (n2B>, no»o», bzv) als die Grundpfeiler des sozialen Rechtsstaates dargestellt und nachgewiesen, dass der Paulinismus durch seine Negierung der Halacba das Typische des Judentnms beiseitegedrängt hat. Uebrigens stellt schon Michaelis das Judentum als ganz selbstverständlich unter dem Titel „Mosaisches Recht" dar. Auch Kant11) nennt das Judentum eine Staatsverfassung und keine Religion, freilich in tadelnder Absicht, weil ihm das Wesen der Halacha, die er mit den Augen des christlichen Theologen ansieht, fremd geblieben ist. Charakteristisch ist in diesem Zusammenhang auch die Bemerkung von Humboldts in seinem Gütachten über die preussische Judengesetzgebung, deren Zweck die völlige Verschmelzung der jüdischen Bevölkerung mit der nichtjüdischen war: „. . . die Individuen werden gewahr werden, dass sie nur ein Zeremonialgesetz (!) und eigentlich keine Religion hatten und werden, getrieben von dem angeborenen menschlichen Bedürfnis nach einem höheren Glauben, sich von selbst der christlichen zuwenden12). Ist nun aber Judentum nicht doch eine Religion, spielt nicht die G'ttesidee, die Beziehung zum g'ttlichen Urwesen, eine zentrale Rolle im Judentum? Haben nicht die Juden der Welt die Idee des Monotheismus gegeben? Kann man die Frage: Judentum, Religion oder Staatsverfassung überhaupt in dieser kontradiktorischen Form stellen? Gewiss, mit der Bezeichnung „Staatsverfassung", „Rechtssystem" wird der Inhalt des Judentums nicht erschöpft. (Wir haben oben schon darauf hingewiesen und wollen hier zu einer endgültigen Formulierung gelangen.) Aber niemand wird leugnen können, dass mit diesen Bezeichnungen das Wesentliche, Typische des Judentnms gekennzeichnet ist. Will man den ganzen Inhalt des Judentums erfassen, so darf man die transzendent gerichtete, weltanschauliche Grundlage dieser lf) Dr. Adolf Jacobns, Der G'ttestaat, Berlin 1928. n) Kant, Religion, innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft, ed. Kirchmann, S. 149 ff. vi) Siehe Ismar Freund, die Emanzipation der Juden in Prenssen, II. Band, Urkunden.