Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 1 (1.1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 8 Z I 0 N Nr. 1 wicklnng und wird sich Staat für Staat erobern. Der Zwiespalt zwischen Religion und Gesellschaft ist unvermeidlich — legt man den christlichen Religionsbegriff zugrunde. Doch damit nähern wir uns schon der Frage, die uns besonders beschäftigen soll. Wie kam es, dass die christliche Religion, die Tochterreligion des Judentums, so ganz abseits von der Gesellschaft, vom flutenden Leben geraten konnte, während doch das Judentum das ganze staatliche, gesellschaftliche und persönliche Leben mit seinen Normen umspannt und beherrscht — wie konnte das Christentum, die herrschende Religion des Abendlandes, als Derivat des Judentums eine so ganz andere Struktur erhalten? Die Antwort lautet: Weil das Christentum das Kernstück des Judentums, die Halacha, das gemeinschaftsgestaltende Gesetz beiseiteschob und nur die Agada, die Gestalterin der transzendenten Beziehung, bestehen Hess5). Die Begründung dieser Antwort führt uns zurück in die Zeit desjenigen jüdischen Philosophen, der die Versöhnung der morgen- und abendländischen Kultur, vornehmlich aber der jüdischen und griechischen versuchte und nnbewusst und. ungewollt zum Verbreiter christlicher Weltanschauung wurde: In die Zeit Pbilos von Alexandrien. Judentum und platonische Philosophie zogen ihn gleichmächtig an, nnd es war ihm innerer Drang, beide Denkformen miteinander zu vergleichen. Halacha und platonische Philosophie konnte er aber nicht miteinander vergleichen, deim sie haben keine Berührungspunkte, sind inkommensurabel. So verglich er den erzählenden, nichtgesetzlichen Teil der Thora, dieAgada, welche ethische und metaphysische Tendenzen in sich barg, minder Philosophie Piatons.6) Nur wegen der Vergleichbarkeit mit der platonischen Philosophie stellt Philo die Agada in den Vordergrund der Betrachtung, bei der er zwar allzuviel allegorisiert, nicht aber, weil er die Halacha geringschätzt. Im Gegenteil. Der gesetzliche Teil der Thora erscheint ihm stets als Kern.7) Trotzdem hat Philo durch die Art seiner Darstellung, insbesondere durch das Herausgreifen der Agada viel dazu beigetragen, dass die Halacha gegenüber der Agada vernachlässigt wurde. Die nichtjüdische Welt steht noch heute der Halacha und ihrem innersten Wesen verständnislos gegenüber und tut sie mit dem nichtssagenden Ausdruck „Zerefij Wir verstehen hier unter Halacha den gesetzlichen Teil der Bibel, die Norm, und unter Agada den nichtgesetzlichen Teil, etwa in der Art, wie dies Herford in seinem Werk .Das pharisäische Judentum" getan hat. Vergl. auch Jacobas, der G'ttesstaat, Berln, S. 1 ff. Wir kommen später noch auf dies vortreffliche Buch zurück. 6) Vgl. Jacobus, a. a. O., Einführung. 7) Vgl. z. B. Philos Werke, ed. Cohn II. Buch § 17 ff, § 49 ff. monialgesetz" ab, wenn es auch nicht zu leugnen ist, dass die Rechtsauffassungen der modernen Kulturvölker durch das biblische Recht über den Weg des corpus juris canonici weitgehend beeinflust wurden-8) Der erzählende Teil der Thora hingegen, die Pgada, ist heute jedem Kulturmenschen vertraut. Die Abneigung der nichtjüdischen "Welt gegen die Halacha datiert seit dem Einsetzen des paulinischen Kampfes gegen das Gesetz. Dieser Kampf ist in seinen Motiven sehr wohl verständlich. Die Verbreitung eines Christentums, das die Halacha als integrierenden Bestandteil behalten hätte, wäre Paulus in der abendländischen Welt nie gelungen. Dagegen Hess sich die Agada viel leichter mit den mythologischen Vorstellungen der damaligen Welt in Einklang bringen. So hebt das Christenttun die Agada des Judentums auf seinen Schild und lässt die Halacha liegen (Sie findet im Herzen des G'ttesvolkes eine um so liebevollere Pflege.) Nur Halacba kann aber Leben gestalten, Gesellschaft beherrschen. Mit dem Satze: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt", der im tiefinnersten Sinne die Negierung der Halacha bedeutet, hatte sich das Christentum des umfassenden Einflusses auf die Gesellschaft begeben. Auf der einen Seite weitabgewandte Askese, aui der anderen Hierarchie, dazwischen eine Welt, auf die das Christentum keinen Einflass hatte, mitten durch brauste der Strom des flutenden Lebens, vorbei an der Religion, ein mitleidiges Lächeln für sie bereit. Recht, Religion, Moral, Staat, Kirche, — zwischen all dem klaffende Risse, ja sogar die Kluft zwischen Recht und Ethik, wird dem jungen Juristen von heute als etwas selbstverständliches vorgetragen. Dieser Zerrissenheit gegenüber erhebt sich in imposanter Einheitlichkeit das Gebäude des Judentums. Recht, Religion, Moral, Sitte, Staat, Nation, in untrennbarer Einheit. Freilich sieht die moderne Rechts¬ und Kulturphilosophie die Ungeschiedenheit der sozialen Ordnungen wie Recht, Religion, Moral, Sitte (Konventionalregeln) als Zeichen primitiver, und den Differenzierungsprozess dieser sozialen Ordnungen als Zeichen entwickelter Kultur an. Allein wir werden bald sehen, dass diese Auffassung nur dann ihre Berechtigung hat, wenn man den nichtjüdischen Religionsbegriff zugrunde legt. Nun ist aber Judentum keine Religion im Sinne des allgemeinen Religionsbegriffes. Es ist vielmehr gemeinschaftsgestaltendesGesetz, auf die Gemeinschaftsform „Staat" bezogen, Staatsgrundgesetz, Staatsverfassung. Und zwar Staatsverfassung der Theokratie, des G'ttesstaates. Was das im Einzelnen bedeutet wird klar werden, 8) Vgl die Vorrede zu Michaelis, Mosaisches Recht 1793.