Zion
- Journal
- Zion
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 1 (1.1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1 Z I 0 N Seite 7 erhoben wird, sondern auch aas einem moralischen und volkserzieheriechen Grande: das Grossteil der hiesigen Eltern hat das Gefühl verloren, dass man ffir die Erziehung der Kinder auch materielle Opfer bringen müsse, sei es, dass die Chaloka sie daran gewöhnt hat, noch dafür bezahlt zu bekommen, wenn man lernt, sei es, dass die Folgen der zionistischen Propaganda sich in dem Bewasstsein aaswirken, mit dem . kte der Uebersiedlung selbst seine Pflicht als Idealist erfüllt zu haben. Gegen beide Seelenhaltungen muss die hebräische Schale ankämpfen. Die Lehrerbesoldung ist im allgemeinen niedriger, als z. B. in Deutschland, insbesondere durch den Wegfall der Pensionsberechtigung, an deren Stelle lediglich eine freiwillige Kasse der Lehrer-Organisation tritt. Feste Anstellung wird im allgemeinen nach zweijähriger, kündigungsloser Vollbeschäftigung automatisch erreicht, doch haben gerade die letzten Jahre mit ihren mehrfach erfolgten Massenkündigungen diesen Grundsatz durchlöchert und Unsicherheit in die Anstellungsverhältnisse hineingetragen. Der Unterschied zwischen der Besoldung von Volks und Mittelschullehrern ist geringer als in den europäischen Staaten: der Volksschullehrer beginnt mit acht, der Mittelschullehrer mit dreizehn Pfund monatlich; zuerst alle zwei Jahre, später in grösseren Abständen, treten Zulagen ein, die nach langjähriger Dienstzeit das Endgehalt um etwa 100 Prozent des Anfangsgehalts steigern, wozu noch Familienzulagen kommen Die Direktorial Zulage beträgt 15 ° 0 des Gehaltes; Akademiker an Volksschulen erhalten eine besondere Vergütung, die sie zwischen die Volksand Mittelschullehrer einordnet. Auch diese Tatsache, und dass zahlreiche Akademiker an Volksschulen tätig sind, wie auch umgekehrt Seminariker an Mittelschulen, insbesondere an den Lehrerbildungsanstalten, zeigt die erfreuliche und durchaus bewährte Einheit unseres Schulwesens, das vorläufig dem Auseinanderfall in Klassenschulen der verschiedenen Gesellschaftsschichten erfolgreich widerstanden hat und, hoffentlich, auch weiter widerstehen wird. Judentum als Religion und Staatsverfassung. (Weltanschauliche Besinnungen zu unserem politischen Weg). Von Dr. J. Grünfeld, Würzburg. Wenn wir hier untersuchen wollen, ob das Judentum eine Religion oder eine Staatsverfassung oder vielleicht beides zugleich sei, so müssen wir uns zunächst dem Begriff „Religion" etwas näher zuwenden. Doch nicht darum kann es sich handeln, eine ausführliche Analyse des Religionsbegriffes zu geben. Nur die beiden hervorstechendsten Merkmale sollen hier genannt werden, weil sie für die Frage, ob das Juden tum im eigentlichen Sinne „Religion" und nur Religion sei, am wesentlichsten sind: Die Religion ist individuell und transzendent. „Ihrem innersten Wesen nach ist die Religion keine soziale Erscheinung. Mit der Fiktion eines isoliert lebenden Menschen stände der Gedanke einer moralischen, konstitutionellen oder rechtlichen Ordnung im Widersprach — dass aber dieser Robinson religiös ist oder es infolge seiner Abgeschiedenheit erst recht wird, ist denkbar, und darüber hinaus sogar wahrscheinlich. Denn die Beziehung des Individuums zu einem übersinnlichen Wesen ist der Kern einer jeden Religion, die Mitmenschen können in Gedanken aasgeschaltet werden"')- Auch die Ableitung des Wortes „Religion" von religare weist auf die transzendente Beziehung als Kern hin, wenn diese Ethymologie auch nicht ganz unbestritten ist'2). Die Schleiermacher'sche Wesensbestimmung der Religion (Frömmigkeit) als des „schlechthinnigen Abhängigkeitsgefühls" läuft ebenfalls in der Linie der Transzendenz und des Individuellen3). Das Gleiche könnte bei vielen Philosophen und Psychologen nachgewiesen werden, um dann zu untersuchen, ob das, was man jüdische „Religion" nennt, die genannten Eigenschaften als wesentlich in sich birgt. Wir wollen nur noch einen der ganz modernen herausgreifen. Eduard S p a n g e r hat in seinen „Lebensformen" die idealen Grundtypen der Individualität aufzuweisen versucht. Von seiner Charakterisierung des religiösen Menschen4) käme für den jüdischen Begriff des Religiösen allenfalls noch der „immanente Mystiker" in Frage. Der „transzendente Mystiker" Spangerscher Schilderung wäre dem Begriff des Religiösen nach jüdischer Auffassung diametral entgegengesetzt. Wenn der Religionspsychologe die Religion, wie sie sich in der Welt der Erscheinung darstellt, als indiviiuell und transzendent bezeichnen muss, so ist es kaum verwunderlich, dass Religion und Gesellschaft sich im Laufe der Zeit immer mehr entfremdeten. Die Religion, so ist die communis opinio, lehrt den Menschen G'tt erkennen, die Beziehung zum g'ttlichen Urwesen herstellen, auf dass er einst als unsterbliches Wesen ins Jenseits eingehe. Aber die Religion hat nichts mit der bürgerlichen Gesellschaft zu tun. — Ein ewiger Zwiespalt zwischen Religion und menschlicher Gesellschaft! Mag die Kirche sich die grösste Mühe geben, sie wird den Lauf der Dinge nicht aufhalten können. Die Trennung von Staat und Kirche liegt in der Tendenz der modernen Geschichtsent- ') M. E. Mayer, Rechtsphilosophie, S. 44. 2) Vgl. Mauthner, Wörterbuch d. Philos. Artikel Religion. 3) Schleiermacher, „Christlicher Glaube" 2. Aufl. § 8, Psychologie S. 195 ff, 212 ff. 4) „Lebensformen" 2 Aufl. S. 211 ff.