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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 313

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 313)
Language
German
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316 Christin nicht Rede stehen und den Gesetzübertreter vertheidi- .gen, so daß kein Urtheil über ihn gefällt werden kann, so sind die Ortsrichter gehalten, es dem Hofrabbiner anzuzeigen, damit die königliche Justiz über ihn Recht spreche. Wenn aber die Person, für welche die Bitte oder Drohung geschehen, den Christen oder die Christin, welche sie bestellt, von der That abhält, so daß weder der Gemeinde, noch irgend einer Privatperson Schaden zukömmt, so ist sie von den erwähnten Strafen und Bußen frei. Ferner, weil einige Juden den Wein von Christen und reichen Personen „purificiren" und ihn zur Verkaufszeit mit Gewalt als IL^-Wein verkaufen oder vermittelst Bitte und Drohung den Mäkler überreden, daß er ihn weit über den Preis hinauf treibe, oder auch die Eingangssteuer, welche die Gemeinden erheben, von solchem Weine vermindern, *) darum ordnen wir an, daß jeder Jude, welcher den Wein von Christen „purificirt," so verfahre, daß der betr. Wein all den Steuern, Abgaben und Zöllen gleich dem von Juden bereiteten Wein unterliege, und daß er ihn nicht dem christlichen Eigenthümer übergebe, um ihn durch Anwendung von Bitte oder Drohung irgend einem Juden zu verkaufen; wer dieses thut, wird als Verräther und Delator behandelt. Ferner ordnen wir an, daß an jedem Orte, wo bereits zehn jüdische Familien und mehr wohnen oder wohnen werden, diese eine 1^2-Wein-Wirthschaft sowohl für sich selbst, als auch für die jüdischen Durchreisenden einrichten.^) Diejenigen Gemeinden, welche bereits Mäkler (Postores) bestellt und ihre Wirksamkeit limitirt haben, sollen die bezüglichen Bestimmungen aufrecht halten. Betreff derjenigen Gemeinden, welche noch keine Mäkler bestellt haben, ordnen wir an, daß sie sich inner- 1) Las alcabalas judias que echan los V's' nitap ... 2) Es war den Juden durch die Cortes mehrfach verboten, christliche Wirthschaften zu besuchen.

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