Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 312)
- Language
- German
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315 Ferner ordnen wir an, daß weder ein Jude noch eine Jüdin es wage, irgend einen Christen oder eine Christin als Bittsteller oder Droher bei irgend einem Richter oder einem andern Gemeindebeamten betreff eines Prozesses, welchen irgend Jemand gegen ihn, oder er gegen einen oder mehrere Andere haben wird, zu verwenden. Wenn irgend ein Christ oder eine Christin irgend eine Gemeinde, oder eine Privatperson für irgend einen Juden oder eine Jüdin bedroht, und es in Abrede stellt, so ist derjenige, für den die Drohnng in Anwendung gebracht, gehalten, den Christen oder die Christin von der Drohung oder Bitte mit aller Kraft abzubringen, so daß weder der betreffenden Gemeinde, noch irgend einer Privatperson Schaden oder Nachtheil daraus erwachse. Thut er es dennoch und verhindert es nicht und zieht irgend welchen Vortheil aus der Bitte oder Drohung, so sei es mit ihm zu hallen, als ob zwei glaubwürdige Zeugen Zeugniß gegen ihn abgelegt hätten, daß er den Christen oder die Christin zur Anwendung der Bitte oder Drohung bestellt habe, und noch mehr, wenn aus dem Umstände der Gemeinde oder irgend einer Privatperson irgend welche Ausgabe erwächst, so haben die Richter auf Gutfinden des Rabbiners die Befugniß, den Schaden aus dem Vermögen eines solchen Gesetzübertreters zu erheben und ihn dem Benachtheiligten zu ersetzen. Wenn der Christ oder die Um der Unsittlichkeit zu steuern, haben verschiedene spanische Gemeinden, wie Barcelona, Tortosa u. a. schon früher die Einrichtung getroffen, daß eine Verlobung (Antrauung) in näher angegebener Weise nur in Gegenwart von zehn erwachsenen Personen und der Beglaubigten der Gemeinde vor sich gehen dürfe. Vgl. R. Salomo ben Äderet RGA. 1206. R. Jsaak ben Scheschet, RGA. 394: bnpn oi£* tsnpS dtm Tn man nh' n:prn rn nttr.tmtt tnp". "iiny> naw am mtpy d.tjbih Snpn 'jdjö ny'va dn 'd WpsJ i'tpnp l'.T&y Ibid. RGA. 232: tapa nS« ■ ntsw e*tn tsnp' sS» na ainat? ni^npn n»aon