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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 307

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 307)
Language
German
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310 ausstoßen wird, daß der betreffenden Person daraus Schaden erwachsen kann, selbst wenn an dem Orte, wo die Angeberei angebracht wurde, sich kein Christ gegenwärtig befand, und selbst wenn der Glaubensgenosse dadurch nicht in Schaden geräth, für jedes Mal in eine Strafe von zehn Tagen Gefängniß und ein Hundert Maravedis verfällt, von dieser Strafsumme kommt die eine Hälfte der Armencasse, die andere Hälfte demjenigen zu gut, den die Richter bestimmen. Erwächst dem Glaubensgenossen durch die verrätherische Rede irgend ein Schaden, so hat der Verräther außer den Strafen auch noch die durch ihn verursachten Kosten zu tragen. Stößt Jemand verrätherische Worte in Gegenwart von Personen aus, welche nicht unseres Glaubens sind, so hat er zwei Hundert Maravedis zu zahlen und verfällt in eine Gefängnißstrafe von zwanzig Tagen. Erwächst den betreffenden Personen auch noch ein materieller Schaden, so hat er auch diesen zu tragen und bleibt zehn auf einander folgende Tage aus der Gemeinde ausgeschlossen. Trifft die Person eine Schädigung am Leib, so wird der Verräther, nach Gutfinden des Ortsrabbiners, körperlich gezüchtigt.1) Ferner, wenn irgend ein Jude einen Juden oder eine Jüdin verräth, so daß diese die persönliche Freiheit verlieren oder Schädigung am Leib erleiden, so find, insofern die That mehr durch Wahrscheinlichkeitsgründe als durch Zeugen erwiesen ist, die Ortsrichter nach Gutfinden des Ortsrabbiners verhalten, ihn gefänglich einziehen und nach Gutfinden der Gelehrten als Warnung für ähnliche Fälle körperlich züchtigen zu lassen. Ist Jemand durch Einen Zeugen, durch Wahrscheiu- 1) Otrosi por cuanto nn'Dörn o'snsn m wnuiys, en lo cual hübe siempre ama sobrello, y segum nuestra ley d\3it:i nn'Don bw ib>sji noön fpxrß jro ntpyo nyaoi pSyo «Si piniöi rinn nrn i.. pt ^mi Dipo bn iid»^ ptmrtw 1D1 an ri« rnnb bz urui 3O1.'3 M. s. Einleitung.

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