Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 291)
- Language
- German
- Belongs to
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294 Stütze der Welt, wie unsere Weisen s. A. den Ausspruch thaten-. „Auf drei Dingen steht die Welt: auf der GoLteslehre, auf dem Gottesdienste und auf der Uebung von Liebeswerken." Da wir nun wahrnehmen, daß die Hände der Gesetzeskundigen an den meisten Orten erschlaffen und sie sich nur kümmerlich ernähren, so daß aus diesem Grunde die Talmudjünger sich vermindern und auch die Schüler in den Schulen abnehmen, weil das Vermögen der Eltern nicht hinreicht, den Lehrern den Sold zu geben, die Gotteslehre in Israel somit in Vergessenheit zu kommen droht: so treffen wir, um den frühern Glanz wieder herzustellen, damit Gesetzeskundige wieder gefunden werden und die Jünger >in den Gemeinden sich wieder mehren, die Einrichtung, daß in allen Gemeinden des ganzen Königreichs beider Castilien die Glieder jeglicher Gemeinde verpflichtet seien, anzuordnen und unter sich freiwillige Gaben aufzubringen, welche zur Hebung des Unterrichtes zu verwenden sind, und zwar in folgender Weise: von jedem großen Stück Vieh, das unter ihnen und für sie IBO geschlachtet wird, zahlen sie zu Gunsten der Talmud- Thora 5 Maravedis, von jedem Kalb und jeder Färse, welche ein Gewicht von 100 Pfund oder 25 Arreldes haben, 2 Maravedis, von jedem kleinern Stück Vieh als Hammel, Schaf, Bock oder Ziege, 1 Maravedi, von einer Ziege oder einem Lamme, das weniger als 16 Pfund wiegt, 1 Coronado, und wenn es 16 Pfund und darüber wiegt, 5 Dineros, von jedem Kvug (16 Litres) Wein bis zu fünf Krügen, der im Einzelnen verkauft wird, werden von jedem Kruge zu Gunsten der Talmud-Thora 3 Dineros gezahlt. In Betreff von Wein und Fleisch anordnen wir, daß dieselben je nach dem betreffenden Preise besteuert werden; was von Wein in größeren Quantitäten als die erwähnten fünf Krüge an Private oder an jüdische Detaillisten im Ganzen verkauft wird, davon zahlen die Käufer an die genannte Talmud-