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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 290

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 290)
Language
German
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293 Herrschaft sich erhebe, gewisse allgemeine Einrichtungen getroffen, *) welche allen Gemeinden des eastilianischen Reiches als Richtschnur dienten; auch haben die früheren Könige den Vorstehern und Vertretern der Gemeinden die Erlaubniß ertheilt, das Nöthige anzuordnen und zu verfügen; sie wählten angemessene Pfade, in denen alle Glieder der Gemeinden wandeln sollten, nur dadurch war der Gotteslehre ihre Basis und jeder Gemeinde ihr Bestehen gesichert. Seit einiger Zeit aber wurde aus gewissen Gründen und Hindernissen keine derartige Einrichtung getroffen, nach denen die Gemeinden sich richten konnten, wodurch ihnen leider! viele Nachtheile erwuchsen und Unordnung in dem Gemeindewesen entstand, deshalb treffen wir, die Unterzeichneten, kraft der von unserm Herrn Könige dem geehrten Rabbiner Don Abraham und kraft der von unseren Weisen s. A. uns eingeräumten Erlaubniß und kraft der von den Gemeinden selbst uns ertheilten Vollmacht folgende Einrichtung und Haskama, welche in folgende fünf Pforten getheilt ist. Erste Wforte. Ueber das Studium der Gotteslehre. ,Dieses ist die Pforte zum Ewigen, Gerechte treten da ern."1 2) Der Anfang unserer Werke und das Beginnen, unserer Einrichtungen ist, daß wir diejenigen stützen, welche sich mit unserer heiligen Lehre beschäftigen, denn die Gotteslehre ist die 1) Eine Sammlung aller früheren Gemeinde-Statuten (nwpn) würde von einem unberechenbaren culturhistorischen Werthe sein. In den Rechtsgutachten ist häufig von den iyiösdi rwpn die Rede (Samuel de Avila erwähnt in seinem (Amsterdam 1725) S. 9 ein nupnn iDv), auch hatten die meisten Gemeinden Spanien's ihre besonderen Statuten, welche zuweilen mit königlicher Bewilligung oder Bestätigung entworfen waren (Jsaak ben Scheschet, RGA. 272, 192, 304, Ben Leb, RGA. II. 24, I. 44 u. a. 2) Psalm 118, 20.

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