Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 286

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 286)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3138070-3138073-3138074--1179-3139269
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

289 Angesichts dieses allgemeinen Verfalls, trat Don Abraham mit aller Entschiedenheit „in den Riß." Die Gelegenheit war günstig. Der damalige König Juan II., ein freilich schwacher, aber den Wissenschaften ergebener und gutmüthiger Monarch, beschützte die Juden gegen die Wuth des Volkes und die gehässigen Forderungen der Cortes, er ertheilte ihnen gewisse Privilegien, unter andern auch das Recht, daß die jüdischen Richter in Civilstreitigkeiten, „wie es Brauch und Herkommen sei", wieder erkennen. *) Mit solchen -königlichen Privilegien versehen, berief er im Monat Jjar (Mai 1432) nach der damaligen Hauptstadt Valladolid eine allgemeine Synode, bestehend aus Vertretern der Gemeinden, Gelehrten und sonst angesehenen Männern, und diese entwarfen ein Statut, welches als Basis einer Gemeindeordnung gelten kann, und nach dem sich alle Gemeinden Castilien's die nächsten zehn Jahre richten sollten: es umfaßte Unterricht, Gottesdienst, Steuerwesen, den Frieden im Schooße der Gemeinden und den Luxus. Wir lassen dieses Statut, dem das mosaisch-talmudische Recht, frühere Synodalbeschlüsse und Gemeindeeinrichtungen, so wie die bestehenden Staatsgesetze als Grundlage dienen, nunmehr in wörtlicher Uebersetzung folgen. 1) Orden. Reales de Castilla Lili. 8, Tit. 3 L. 16 und 35. IV. 19

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.